Glossar Mediation

verfahrensintegrierte Mediation

Begriff Definition
verfahrensintegrierte Mediation

Die verfahrensintegrierte Mediation ist eine spezielle Form der Mediation, die in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Sie zeichnet sich durch eine enge Verknüpfung mit einem bestehenden Verfahren aus, beispielsweise einem Gerichtsverfahren oder einer Schlichtung. Im Gegensatz zur stand-alone Mediation, bei der die Konfliktparteien eigenständig einen Mediator beauftragen, wird die verfahrensintegrierte Mediation von der zuständigen Institution oder Behörde angeboten und durchgeführt.

Die verfahrensintegrierte Mediation hat das Ziel, Konflikte im Rahmen eines bestehenden Verfahrens zu lösen und somit eine gerichtliche Entscheidung zu vermeiden. Sie bietet den Parteien die Möglichkeit, ihre Interessen und Bedürfnisse in einem strukturierten und vertraulichen Rahmen zu kommunizieren und gemeinsam eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu erarbeiten. Dabei werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Verfahrens berücksichtigt und die erarbeitete Vereinbarung kann in das bestehende Verfahren integriert werden.

Vorteile
Die verfahrensintegrierte Mediation bietet eine Reihe von Vorteilen gegenüber einem reinen Gerichtsverfahren.

  • Zum einen ermöglicht sie den Parteien eine aktivere Rolle in der Konfliktlösung und somit eine höhere Zufriedenheit mit dem Ergebnis. Durch die Einbindung eines neutralen Mediators können die Parteien ihre Interessen und Bedürfnisse besser kommunizieren und verstehen. Dies fördert die gegenseitige Verständigung und kann zu einer nachhaltigen Lösung führen.
  • Ein weiterer Vorteil ist die Zeit- und Kostenersparnis. Ein Gerichtsverfahren kann sich über mehrere Jahre hinziehen und hohe Kosten verursachen. Die verfahrensintegrierte Mediation hingegen kann in der Regel innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden und ist somit deutlich schneller und kostengünstiger.

Ein Beispiel für die Anwendung der verfahrensintegrierten Mediation ist ein Streit zwischen einem Mieter und seinem Vermieter. Der Mieter hat Mängel in der Wohnung festgestellt und verlangt eine Mietminderung. Der Vermieter weigert sich jedoch, die Mängel zu beseitigen und besteht auf die volle Mietzahlung. Der Mieter reicht daraufhin Klage beim zuständigen Gericht ein.
Im Rahmen des Gerichtsverfahrens wird den Parteien die Möglichkeit einer verfahrensintegrierten Mediation angeboten. Sie nehmen dieses Angebot an und treffen sich mit einem neutralen Mediator, um über eine Lösung des Konflikts zu verhandeln. Dabei werden sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die individuellen Bedürfnisse und Interessen der Parteien berücksichtigt.
Am Ende der Mediation einigen sich der Mieter und der Vermieter auf eine Mietminderung und eine Vereinbarung über die Beseitigung der Mängel. Diese Vereinbarung wird in das laufende Gerichtsverfahren integriert und das Verfahren wird eingestellt. Durch die verfahrensintegrierte Mediation konnte der Konflikt schnell und kostengünstig gelöst werden, ohne dass es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen musste.

 

© 2024 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

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