Glossar Mediation

Vermittlungsverfahren

Begriff Definition
Vermittlungsverfahren

Ein Vermittlungsverfahren ist ein Prozess, der dazu dient, eine Einigung zwischen zwei oder mehreren Parteien zu erzielen, die in einem Konflikt oder einer Streitigkeit stehen. Es handelt sich dabei um eine alternative Form der Konfliktlösung, die im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren schneller, kostengünstiger und weniger formal ist. In der Regel wird ein Vermittlungsverfahren von einer neutralen dritten Person, dem sogenannten Vermittler, geleitet.

Was sind die Ziele eines Vermittlungsverfahrens?
Das Hauptziel eines Vermittlungsverfahrens ist es, eine für alle beteiligten Parteien akzeptable Lösung zu finden und somit einen langwierigen und möglicherweise kostenintensiven Rechtsstreit zu vermeiden. Es geht dabei nicht nur um die Lösung des aktuellen Konflikts, sondern auch um die Verbesserung der Beziehung zwischen den Parteien und die Vermeidung zukünftiger Konflikte.

Welche Arten von Konflikten können durch ein Vermittlungsverfahren gelöst werden?
Ein Vermittlungsverfahren kann in vielen verschiedenen Bereichen eingesetzt werden, zum Beispiel in der Wirtschaft, im Familienrecht, im Arbeitsrecht oder auch im Bereich des Umweltschutzes. Es kann bei Konflikten zwischen Unternehmen, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zwischen Ehepartnern, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder auch bei internationalen Streitigkeiten zum Einsatz kommen.

Wie läuft ein Vermittlungsverfahren ab?
Zu Beginn des Vermittlungsverfahrens treffen sich alle Parteien mit dem Vermittler, um den Konflikt zu besprechen und die Ziele des Verfahrens festzulegen. Der Vermittler sorgt dafür, dass alle Parteien die Möglichkeit haben, ihre Sichtweise und ihre Interessen darzulegen. Anschließend werden gemeinsam mögliche Lösungen erarbeitet und diskutiert. Der Vermittler unterstützt die Parteien dabei, eine für alle akzeptable Lösung zu finden. Wenn eine Einigung erzielt wird, wird diese in einem schriftlichen Vertrag festgehalten und von allen Parteien unterzeichnet.

Was sind die Vorteile eines Vermittlungsverfahrens?
Ein Vermittlungsverfahren bietet viele Vorteile im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren. Zum einen ist es in der Regel schneller, da es keine langen Wartezeiten für Gerichtstermine gibt. Zum anderen ist es kostengünstiger, da keine Anwaltskosten anfallen und die Parteien in der Regel die Kosten für den Vermittler teilen. Zudem ist ein Vermittlungsverfahren vertraulich, was bedeutet, dass alle Informationen, die während des Verfahrens ausgetauscht werden, nicht öffentlich gemacht werden dürfen. Dadurch können die Parteien offener und ehrlicher miteinander kommunizieren. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Parteien selbst die Kontrolle über die Lösung des Konflikts behalten und somit eine für alle zufriedenstellende Lösung erzielen können.

Beispiel
Ein exemplarisches Vermittlungsverfahren zeigt sich in einem Zwist zwischen einem Arbeitgeber und einem Angestellten, hervorgerufen durch Differenzen bezüglich der Arbeitskonditionen. Statt einen Rechtsstreit zu führen, entscheiden sich beide Seiten für eine Schlichtung. Der Schlichter, in diesem Fall ein versierter Arbeitsrechtsexperte, führt Gespräche mit beiden Parteien, um die Ursachen des Disputs zu ergründen und gangbare Lösungsansätze zu entwickeln. Nach mehreren Besprechungen einigen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer auf eine neue Arbeitsvereinbarung, die für beide Parteien annehmbar ist. Dank des Schlichtungsverfahrens konnte der Konflikt rasch und kostengünstig gelöst werden, und das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurde verbessert.

Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG
Das Vermittlungsverfahren ist ein Verfahren, das in § 165 FamFG geregelt ist und zur außergerichtlichen Streitbeilegung in familienrechtlichen Angelegenheiten dient. Es kann von den Parteien freiwillig in Anspruch genommen werden und hat das Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne dass ein Gerichtsverfahren notwendig ist. Das Vermittlungsverfahren ist somit eine Alternative zum gerichtlichen Verfahren und bietet den Parteien die Möglichkeit, ihre Konflikte auf friedliche und einvernehmliche Weise zu lösen.

Beispiel
Ein Ehepaar befindet sich in einer Scheidungssituation und ist sich in Bezug auf die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens uneinig. Anstatt vor Gericht zu gehen, entscheiden sich die Parteien für ein Vermittlungsverfahren. Der Vermittler unterstützt sie dabei, eine faire und für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Nach mehreren Gesprächen einigen sich die Parteien auf eine Aufteilung des Vermögens und schließen einen entsprechenden Vertrag ab. Dadurch wird ein langwieriger und kostenintensiver Gerichtsprozess vermieden und die Beziehung zwischen den Parteien bleibt trotz der Trennung intakt.

Unterschiede zwischen Vermittlungsverfahren und Mediation
Das Vermittlungsverfahren und die Mediation sind jeweils Verfahren zur Konfliktlösung, unterscheiden sich  jedoch in Bezug auf Zielsetzungen, Verfahrensabläufen und Anwendungsbereichen voneinander:

  • Zielsetzung
    Das Vermittlungsverfahren hat in erster Linie das Ziel, eine schnelle und einvernehmliche Lösung für den Konflikt zu finden. Dabei steht die Beilegung des Konflikts im Vordergrund. Die Konfliktparteien sollen dazu gebracht werden, ihre Standpunkte zu überdenken und gemeinsam eine Lösung zu finden.
    Die Mediation hingegen hat neben der Beilegung des Konflikts auch das Ziel, die Beziehung zwischen den Konfliktparteien zu verbessern. Der Fokus liegt hier auf einer langfristigen und nachhaltigen Lösung, die die Interessen und Bedürfnisse beider Parteien berücksichtigt.

  • Rolle der Beteiligten
    Im Vermittlungsverfahren sind die Beteiligten eher passive Teilnehmer. Sie überlassen dem Vermittler die Lösung des Konflikts und nehmen eine eher untergeordnete Rolle ein. Der Vermittler hat die Aufgabe, die Parteien zu einer Einigung zu führen.
    In der Mediation hingegen sind die Beteiligten aktive Teilnehmer. Sie bringen ihre Anliegen und Bedürfnisse selbst ein und arbeiten gemeinsam mit dem Mediator an einer Lösung. Der Mediator unterstützt die Parteien dabei, ihre Kommunikation zu verbessern und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

  • Verfahrensablauf
    Das Vermittlungsverfahren folgt einem strukturierten Ablauf, der vom Vermittler vorgegeben wird. Dieser stellt Fragen, hört sich die Standpunkte der Parteien an und versucht, diese zu einer Einigung zu bringen. Der Vermittler kann auch Vorschläge für eine Lösung machen.
    Die Mediation hingegen folgt einem flexiblen Ablauf, der auf die Bedürfnisse der Parteien abgestimmt ist. Der Mediator unterstützt die Parteien dabei, ihre Konflikte selbstständig zu lösen, indem er verschiedene Methoden und Techniken einsetzt. Die Parteien haben hier die Möglichkeit, ihre Anliegen und Bedürfnisse frei zu äußern und gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten.

  • Anwendungsbereiche
    Das Vermittlungsverfahren wird vor allem in rechtlichen Auseinandersetzungen, wie beispielsweise bei Scheidungen oder Arbeitskonflikten, eingesetzt. Auch bei Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder in der Wirtschaft kann das Vermittlungsverfahren zum Einsatz kommen.
    Die Mediation hingegen findet in unterschiedlichen Bereichen Anwendung, sei es im privaten oder beruflichen Bereich. Sie kann bei Konflikten in Familien, in der Schule oder am Arbeitsplatz eingesetzt werden. Auch bei internationalen Konflikten oder in der Politik kann die Mediation eine Rolle spielen.

  • Ergebnis
    Im Vermittlungsverfahren wird eine Lösung für den Konflikt gefunden, die von beiden Parteien akzeptiert wird. Diese Lösung ist jedoch nicht rechtlich bindend, sondern beruht auf einer freiwilligen Einigung.
    In der Mediation wird ebenfalls eine einvernehmliche Lösung gefunden, die von beiden Parteien getragen wird. Diese Lösung kann jedoch auch rechtlich bindend sein, wenn sie in einem Mediationsvertrag festgehalten wird.

Gemeinsamkeiten zwischen Vermittlungsverfahren und Mediation
Beide Verfahren setzen auf eine einvernehmliche Lösung, bei der die Interessen und Bedürfnisse beider Parteien berücksichtigt werden.
Auch die Vertraulichkeit und Neutralität der dritten Person, sei es der Vermittler oder der Mediator, ist in beiden Verfahren von großer Bedeutung.

© 2024 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

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