Glossar Mediation

Scheidungsfolgenvereinbarung

Begriff Definition
Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine vertragliche Regelung, die von Ehepartnern getroffen wird, um die Folgen einer Scheidung zu regeln. Sie wird in der Regel im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung vereinbart und kann verschiedene Bereiche wie Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich umfassen.

Scheidungsfolgenvereinbarung in der Mediation:
In der Mediation wird die Scheidungsfolgenvereinbarung von einem neutralen Mediator erarbeitet, der die Ehepartner dabei unterstützt, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Im Gegensatz zu einer gerichtlichen Entscheidung, bei der ein Richter die Entscheidungen trifft, haben die Ehepartner in der Mediation die Möglichkeit, ihre individuellen Bedürfnisse und Interessen zu berücksichtigen und gemeinsam eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zu treffen.

  • Unterhaltsregelungen
    Ein wichtiger Bestandteil einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist die Regelung des Unterhalts. Hierbei kann es um den Ehegattenunterhalt, den Kindesunterhalt oder auch um den Aufteilungsunterhalt gehen. In der Mediation haben die Ehepartner die Möglichkeit, gemeinsam zu entscheiden, welcher Unterhalt in welcher Höhe gezahlt werden soll und für welchen Zeitraum.
    Beispiel
    Ein Ehepaar hat zwei Kinder im Alter von 5 und 8 Jahren. In der Mediation einigen sie sich darauf, dass der Ehemann für die nächsten 10 Jahre einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 500 Euro zahlt.

  • Sorgerechtsregelungen
    Auch die Regelung des Sorgerechts für gemeinsame Kinder ist ein wichtiger Bestandteil einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Hierbei können die Ehepartner gemeinsam entscheiden, ob sie das gemeinsame Sorgerecht behalten oder ob ein Elternteil das alleinige Sorgerecht übernehmen soll. Auch die Aufteilung der Betreuungszeiten und das Umgangsrecht können in der Mediation besprochen und festgelegt werden.

  • Vermögensaufteilung
    Die Vermögensaufteilung ist oft ein komplexer und emotionaler Prozess bei einer Scheidung. In der Mediation haben die Ehepartner die Möglichkeit, gemeinsam zu entscheiden, wie das gemeinsame Vermögen aufgeteilt werden soll. Dabei kann es um Immobilien, Bankkonten, Versicherungen und andere Vermögenswerte gehen. Auch Schulden müssen in der Regel aufgeteilt werden.

  • Versorgungsausgleich
    Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. In der Mediation können die Ehepartner gemeinsam entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Ausgleich erfolgen soll. Dabei können auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen.

In der Mediation haben die Ehepartner die Möglichkeit, ihre individuellen Bedürfnisse und Interessen zu berücksichtigen und gemeinsam eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Dadurch kann eine gerichtliche Auseinandersetzung verkürzt oder teilweise gänzlich vermieden werden und die Ehepartner können in Zukunft besser miteinander kommunizieren und kooperieren.

© 2024 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

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