Glossar Mediation

Regeln in der Mediation

Begriff Definition
Regeln in der Mediation

Die Regeln der Mediation im Kurzüberblick:

  • Bereitschaft
    Zu den Regeln in der Mediation gehört zunächst die grundsätzliche Voraussetzung, dass die Medianden bereit sind, sich mit der jeweils anderen Konfliktpartei sprichwörtlich „an einen Tisch“ zu setzen. Es müssen Bereitschaft und Wille vorhanden sein, dem anderen zuzuhören und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

  • Freiwilligkeit
    Eine weitere Regel in der Mediation ist die Freiwilligkeit. Bei der Mediation handelt es sich immer um ein freiwilliges Verfahren, das von jedem Medianden zu jeder Zeit beendet werden kann. Mit Freiwilligkeit ist bei dieser Mediationsregel die Entscheidungsfreiheit gemeint. Die Medianden nehmen freiwillig an der Mediation teil in dem Wissen, dass sie sich einigen können – aber nicht müssen. Auch wenn durch Gesetze, Vorschriften oder dem Arbeitgeber die Durchführung einer Mediation angeordnet wird, findet dadurch keinerlei Einschränkung dieser Freiheit statt.

  • Eigenverantwortlichkeit
    Die weitere Regel in der Mediation beschäftigt sich mit Eigenverantwortlichkeit. Jeder Mediand steht selbst für seine Interessen ein. Dies, zumal jeder selbst die größte Kompetenz innehat, eine Konfliktlösung eigenverantwortlich zu erarbeiten. Der Mediator unterstützt diesen Prozess. Er selbst hat jedoch keine Entscheidungsbefugnis. Inhalt und Umfang der Mediation werden also von den Medianden bestimmt, während dem Mediator die Verfahrenshoheit obliegt.

  • Fairness
    Eine weitere wichtige Regel in der Mediation ist die Bereitschaft zur Fairness. Die Medianden müssen bereit sein, offen und fair mit dem jeweils anderen umzugehen. Sie müssen zuhören, ausreden lassen und Interessen sowie Bedürfnisse des anderen berücksichtigen. Die Fairness ist in dem Willen begründet, gemeinsam eine einvernehmliche Konfliktlösung zu erarbeiten, von der jeder profitiert.

  • Informiertheit
    Um eigenverantwortlich eine Lösung des Konflikts zu erarbeiten, müssen alle Beteiligten vollumfänglich informiert sein, was die Informiertheit zu einer weiteren Regel in der Mediation macht. Die Medianden müssen über ihre eigene Situation als auch über die Situation des jeweils anderen informiert sein, um vernünftige Lösungen erarbeiten zu können. Die notwendige Informiertheit wird durch den Mediator unterstützt, der alle notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen offenlegt und einbringt.

  • Allparteilichkeit
    Ein weiterer Grundsatz und gleichzeitig Regel in der Mediation ist die Allparteilichkeit des Mediators. Der Mediator handelt allparteilich; ergreift also niemals Partei, sondern nimmt alle Sichtweisen und Medianden gleichrangig und gleichwertig wahr.

  • Vertraulichkeit
    Letztendlich gehört auch die Vertraulichkeit zu den Regeln in der Mediation. Alle besprochenen Inhalte in einer Mediation werden sowohl vom Mediator als auch von den Medianden vertraulich behandelt. Mediatoren sind gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet, was auch dann gilt, wenn eine Mediation gescheitert ist. Die Medianden dürfen ebenfalls nach Scheitern der Mediation die Gesprächsinhalte nicht gegeneinander verwenden und verwerten. Es wird vereinbart, den Mediator nicht im Gerichtsverfahren als Zeuge zu benennen.
Synonyme: Grundregeln,Verhaltensregeln, Grundprinzipien

© 2024 Frank Hartung » Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule «  

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