Glossar Mediation

Güteverfahren

Begriff Definition
Güteverfahren

Ein Güteverfahren ist ein außergerichtliches Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Parteien. Es wird häufig auch als außergerichtliche Streitbeilegung bezeichnet und hat das Ziel, eine einvernehmliche Lösung für den Konflikt zu finden, ohne dass ein Gerichtsverfahren erforderlich ist.

Im Gegensatz zu einem Mediationsverfahren, bei dem ein neutraler Dritter, der Mediator, die Parteien bei der Suche nach einer Lösung unterstützt, wird beim Güteverfahren ein Schlichter eingesetzt. Der Schlichter ist in der Regel ein Experte auf dem Gebiet des Konflikts und hat die Aufgabe, die Argumente beider Parteien anzuhören und anschließend einen Vorschlag für eine Lösung zu unterbreiten. Anders als beim Mediationsverfahren, bei dem die Parteien selbst die Verantwortung für die Lösung des Konflikts tragen, trifft der Schlichter beim Güteverfahren eine Entscheidung, die für beide Parteien verbindlich ist.

Ein Beispiel für ein Güteverfahren ist das Schiedsverfahren. Hierbei wird ein Schiedsgericht eingesetzt, das ähnlich wie ein Gerichtsverfahren abläuft. Die Parteien legen ihre Argumente und Beweise vor und das Schiedsgericht trifft eine Entscheidung, die für beide Parteien bindend ist. Ein weiteres Beispiel ist die Schlichtung in Arbeitsstreitigkeiten. Hier wird ein Schlichter eingesetzt, der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermittelt und eine Lösung für den Konflikt vorschlägt.

Im Vergleich zum Mediationsverfahren ist das Güteverfahren in der Regel formeller und strukturierter. Es folgt einem festgelegten Ablauf und die Parteien haben weniger Einfluss auf die Entscheidung des Schlichters oder Schiedsgerichts. Zudem ist das Güteverfahren oft schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.

Insgesamt lässt sich sagen, dass ein Güteverfahren eine effektive Möglichkeit ist, um Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Es bietet den Parteien die Chance, eine einvernehmliche Lösung zu finden und kann somit dazu beitragen, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

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