Glossar Mediation

Streitmittler

Begriff Definition
Streitmittler

 Die Begriffe "Strittmittler" und "Mediator" werden oft synonym verwendet, aber es gibt tatsächlich einige Abgrenzungen zwischen ihnen.

  • Was ist ein Strittmittler?
    Ein Strittmittler ist eine Person, die in Konfliktsituationen zwischen zwei oder mehreren Parteien vermittelt. Der Begriff kommt aus dem Schweizer Recht und wird auch in anderen Ländern wie Österreich und Liechtenstein verwendet. Ein Strittmittler wird von den Parteien ausgewählt und von diesen auch bezahlt. Er hat keine spezielle Ausbildung oder Zertifizierung und kann daher auch keine rechtlich bindenden Entscheidungen treffen.

  • Was ist ein Mediator?
    Ein Mediator ist ebenfalls eine neutrale Person, die in Konfliktsituationen interveniert. Der Begriff stammt aus dem lateinischen Wort "mediare", was übersetzt "vermitteln" bedeutet. Im Gegensatz zum Strittmittler ist der Mediator jedoch eine geschützte Berufsbezeichnung und erfordert eine spezielle Ausbildung und Zertifizierung. In Deutschland ist der Begriff "Mediator" nicht gesetzlich geschützt, aber es gibt verschiedene Verbände und Organisationen, die bestimmte Standards und Richtlinien für die Ausbildung und Zertifizierung von Mediatoren festlegen.

Unterschiede zwischen Strittmittler und Mediator

  1. Rechtliche Grundlage
    Ein Strittmittler ist in der Regel nicht gesetzlich geregelt und kann daher von den Parteien frei ausgewählt werden. Ein Mediator hingegen unterliegt bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen und muss bestimmte Standards und Richtlinien erfüllen, um als solcher tätig zu sein.

  2. Ausbildung und Zertifizierung
    Wie bereits erwähnt, erfordert die Tätigkeit als Mediator eine spezielle Ausbildung und Zertifizierung, während ein Strittmittler keine spezifische Ausbildung benötigt.

  3. Kosten
    Ein Strittmittler wird von seinem Auftraggeber bezahlt, während ein Mediator in der Regel von beiden Parteien gemeinsam bezahlt wird. Dies kann jedoch je nach Vereinbarung variieren.

  4. Rolle und Befugnisse
    Ein Strittmittler hat keine Befugnis, rechtlich bindende Entscheidungen zu treffen. Er kann lediglich Vorschläge und Empfehlungen aussprechen. Ein Mediator hingegen kann, je nach Art des Konflikts, auch rechtlich bindende Vereinbarungen zwischen den Parteien treffen.

Gemeinsamkeiten zwischen Strittmittler und Mediator

  • Neutralität
    Sowohl ein Strittmittler als auch ein Mediator müssen neutral und unparteiisch sein. Sie dürfen keine persönlichen Interessen oder Vorurteile haben und müssen sich ausschließlich auf die Lösung des Konflikts konzentrieren.

  • Vertraulichkeit
    Sowohl ein Strittmittler als auch ein Mediator unterliegen der Vertraulichkeit. Alle Informationen, die im Rahmen der Mediation ausgetauscht werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

  • Freiwilligkeit
    Die Teilnahme an einer Mediation ist immer freiwillig. Weder ein Strittmittler noch ein Mediator können die Parteien dazu zwingen, an der Mediation teilzunehmen oder eine bestimmte Vereinbarung zu akzeptieren.

 

Streitmittler nach § 19 VSBG
In diesem Kontext sind Streitmittler spezialisierte Vermittler im Rahmen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG), die bei Konflikten zwischen Verbrauchern und Unternehmen zur außergerichtlichen Klärung beitragen. Unternehmen sind laut § 19 VSBG verpflichtet, ihren Kunden ein Streitbeilegungsverfahren anzubieten, mit Streitmittlern, die neutral und unabhängig agieren müssen. Die Vermittler sollten fachlich kompetent und erfahren sein, um faire Lösungen zu finden und die Interessen beider Seiten zu wahren. Ihre Aufgaben umfassen die Kommunikation mit den Parteien, Klärung von Sachverhalten und das Erarbeiten von Lösungsvorschlägen. Dabei müssen sie die Vorschriften des VSBG einhalten und für ein transparentes Verfahren sorgen.
Die Auswahl der Streitmittler erfolgt durch die Unternehmen, wobei darauf geachtet werden muss, dass diese qualifiziert und neutral sind. Das Verfahren beginnt üblicherweise mit einer Verbraucherbeschwerde. Reagiert das Unternehmen nicht angemessen, kann der Verbraucher eine Streitmittlerstelle kontaktieren, die versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Kommt es zu keiner Lösung, kann der Verbraucher rechtliche Schritte einleiten und sich an eine Verbraucherschlichtungsstelle oder ein Gericht wenden.

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