Glossar Mediation

Streitmittler

Begriff Definition
Streitmittler

Nach dem VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) ist der Streitmittler der das jeweilige Verfahren durchführende Dritte. Nach der ADR-Richtlinie wird er auch als natürliche Person, die mit der alternativen Streitbeilegung betraut wird, bezeichnet.

Bei Verbraucherstreitigkeiten kommen mehrere alternative Streitbeilegungsverfahren in Betracht, die von Streitmittlern als neutrale Dritte durchgeführt werden. Streitmittler können also gleichzeitig auch Mediatoren, Schlichter, Ombudsmänner, Ombudsfrauen oder Vermittler sein.

Streitmittler in Verbraucherschlichtungsstellen

In Verbraucherschlichtungsstellen ist der Streitmittler das ausführende Organ und die Person, die bei der außergerichtlichen Streitbeilegung für das faire und unparteiische Verfahren verantwortlich ist. Er trägt die Entscheidung darüber, ob ein Verfahren durchzuführen, abzulehnen oder zu beenden ist. Der Streitmittler ist nach § 19 VSBG auch derjenige, der den Schlichtungsspruch unterbreitet. Er hat seine Entscheidungen jedoch immer im Kontext des Verbraucherrechts zu treffen, weshalb er zwingend über die erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen muss.

Auch der Streitmittler unterliegt – wie der Mediator – dem Gebot der Unparteilichkeit, Neutralität und der Unabhängigkeit. Streitmittler sind jedoch nicht ermächtigt, verbindliche Entscheidungen zu füllen. Sie unterbreiten lediglich Vorschläge zur Streitbeilegung.

Zugriffe - 9069

© 2023 Frank Hartung » Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft, Nachbarschaft und Schule «  

🏠 06844 Dessau-Roßlau, Albrechtstraße 116    ☎ 0340 530 952 03