Glossar Mediation

Streitvermittlungsverfahren

Begriff Definition
Streitvermittlungsverfahren

Streitvermittlungsverfahren sind alternative Formen der Konfliktlösung, die dazu dienen, Streitigkeiten zwischen zwei oder mehr Parteien auf friedliche und außergerichtliche Weise beizulegen. Sie werden auch als außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren bezeichnet und haben das Ziel, eine Einigung zwischen den Konfliktparteien herbeizuführen, ohne dass ein Gerichtsverfahren erforderlich ist.

Es gibt verschiedene Arten von Streitvermittlungsverfahren, die sich in ihren Methoden und Abläufen unterscheiden. Zu den gängigsten gehören die Mediation, Schlichtung, Schiedsgerichtsbarkeit und der Ombudsmann.

  • Mediation
    Die Mediation ist das bekannteste Streitvermittlungsverfahren und wird am häufigsten eingesetzt. Dabei handelt es sich um ein strukturiertes Verfahren, bei dem ein neutraler Vermittler, der Mediator, die Konfliktparteien dabei unterstützt, eine gemeinsame Lösung zu finden. Der Mediator ist unparteiisch und unabhängig und hilft den Parteien, ihre Interessen und Bedürfnisse zu identifizieren und eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zu erarbeiten.
    Beispiel
    Zwei Nachbarn haben einen Streit über den Bau einer Mauer zwischen ihren Grundstücken. Anstatt vor Gericht zu gehen, entscheiden sie sich für eine Mediation, bei der sie mit Hilfe eines Mediators eine Einigung erzielen, die für beide Seiten zufriedenstellend ist.

  • Schlichtung
    Die Schlichtung ähnelt der Mediation, jedoch hat der Schlichter eine aktivere Rolle. Er hört sich die Argumente beider Parteien an und gibt dann eine Empfehlung ab, wie der Konflikt gelöst werden kann. Anders als beim Mediationsverfahren ist die Empfehlung des Schlichters für die Parteien jedoch nicht bindend.
    Beispiel
    Ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer haben einen Streit über eine Kündigung. Sie entscheiden sich für eine Schlichtung, bei der ein Schlichter eine Empfehlung ausspricht, wie der Konflikt beigelegt werden kann.

  • Schiedsgerichtsbarkeit
    Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein Verfahren, bei dem ein Schiedsgericht, bestehend aus ein oder mehreren Schiedsrichtern, über den Konflikt entscheidet. Die Parteien einigen sich im Vorfeld auf die Zusammensetzung des Schiedsgerichts und auf die Regeln, nach denen der Konflikt gelöst werden soll. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist bindend und kann nicht vor einem Gericht angefochten werden.
    Beispiel
    Zwei Unternehmen haben einen Streit über einen Vertragsbruch. Im Vertrag haben sie vereinbart, dass bei Konflikten die Schiedsgerichtsbarkeit angewendet wird. Sie einigen sich auf drei Schiedsrichter, die über den Fall entscheiden und eine bindende Entscheidung treffen.

  • Ombudsmann
    Der Ombudsmann ist eine unabhängige Person, die von einer Organisation oder Institution ernannt wird, um Beschwerden und Konflikte von Kunden oder Mitgliedern zu bearbeiten. Der Ombudsmann hört sich die Beschwerden an und versucht, eine Lösung zu finden. Seine Entscheidungen sind jedoch nicht bindend, sondern dienen als Empfehlung für die Organisation.
    Beispiel
    Ein Kunde hat eine Beschwerde über eine Bank. Er wendet sich an den Ombudsmann der Bank, der die Beschwerde prüft und eine Empfehlung für eine Lösung ausspricht.

Abgrenzung der Streitvermittlungsverfahren
Obwohl alle Streitvermittlungsverfahren das Ziel haben, Konflikte außergerichtlich beizulegen, unterscheiden sie sich in ihren Abläufen und Ergebnissen. Während die Mediation und Schlichtung auf eine Einigung der Parteien abzielen, entscheidet beim Schiedsgerichtsverfahren ein unabhängiges Schiedsgericht über den Konflikt. Beim Ombudsmann hingegen geht es in erster Linie um die Bearbeitung von Beschwerden und die Verbesserung der Beziehung zwischen Kunde und Organisation.

 

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