Glossar Mediation

Aussageverweigerungsrecht des Mediators

Begriff Definition
Aussageverweigerungsrecht des Mediators

Ein Aussageverweigerungsrecht ist das Recht, in einem gerichtlichen Verfahren keine Angaben zum Sachverhalt machen zu müssen. Handelt es sich um das Recht eines Zeugen, wird von einem Zeugnisverweigerungsrecht gesprochen.

Die Vertraulichkeit gehört zu den Grundprinzipien der Mediation. Durch die zugesicherte Vertraulichkeit soll verhindert werden, dass in einem potenziell nachfolgenden Gerichtsverfahren nach Scheitern des Mediationsverfahrens diverse Informationen, die in der Mediation offenbart worden sind, gegen die jeweils andere Partei verwendet werden können. Zu Beginn des Mediationsverfahrens verpflichten sich alle am Verfahren Beteiligten nach Maßgabe der gesetzlichen Möglichkeiten zur Vertraulichkeit. Der Mediator informiert die Medianden über den Umfang seiner Verschwiegenheitspflicht.

Der Mediator ist nach § 4 Mediationsgesetz auch ohne explizite vertragliche Vereinbarung zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ihm steht in Gerichtsverfahren ein Aussageverweigerungsrecht bzw. Zeugnisverweigerungsrecht zu, da er bei der Ausübung seines Berufes mit schutzwürdigen Geheimnissen in Kontakt kommt. Die Verschwiegenheitspflicht des Mediators entfällt nur dann, wenn alle Medianden ihn davon entbinden.

In strafrechtlichen Verfahren ist die Möglichkeit des Aussageverweigerungsrechts oder Zeugnisverweigerungsrechts nicht immer gegeben. Bei Einführung des Mediationsgesetzes wurde auf die Anpassung der StPO Strafprozessordnung verzichtet. Hierin befindet sich in § 53 StPO eine Liste mit Berufs-Geheimnisträgern, denen ein Aussageverweigerungsrecht und Zeugnisverweigerungsrecht zugebilligt wird. Hierin werden Anwälte und Geistliche benannt, aber keine Mediatoren. Damit steht nur den Mediatoren, die im Grundberuf wie beispielsweise als Anwalt über ein Aussageverweigerungsrecht zurückgreifen können, die Möglichkeit der Aussageverweigerung zu. Mediatoren aus anderen Berufsgruppen haben dieses Recht nicht automatisch inne.

Das Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Mediators kann nicht nur als Recht betrachtet werden, sondern gleichzeitig auch als Pflicht. Das bedeutet, wenn die Medianden den Mediator von seiner Schweigepflicht entbinden, ist er zu einer Aussage verpflichtet.

Synonyme: Zeugnisverweigerungsrecht, Auskunftsverweigerungsrecht

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