Glossar Mediation

Gesellschaftermediation

Suche nach Begriffen
BegriffDefinition
Gesellschaftermediation

Gesellschaftermediation ist eine wirksame Methode zur Konfliktlösung unter Gesellschaftern und wird in Deutschland immer beliebter. Sie hilft, teure und langwierige Gerichtsprozesse zu vermeiden und Geschäftsbeziehungen zu bewahren. Eine Studie zeigt, dass 78% der Mediationen zu einer Einigung führen, mit einer durchschnittlichen Dauer von 4,2 Monaten, verglichen mit 18-24 Monaten bei Gerichtsverfahren.

 

Was ist Gesellschaftermediation? – Definition und Grundlagen

  1. Gesellschaftermediation ist ein Verfahren zur Lösung von Streitigkeiten zwischen Unternehmensgesellschaftern außergerichtlich. Ein neutraler Mediator hilft den Parteien, eine gemeinsame Lösung zu finden.
  2. Im Gegensatz zu Gerichts- oder Schiedsverfahren entscheidet ein Mediator nicht über einen Konflikt. Der Mediator leitet stattdessen die Kommunikation, ermöglicht einen sicheren Raum für den offenen Austausch von Interessen und Sorgen der Beteiligten. Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig und alle Parteien müssen zustimmen. Sie können das Verfahren auch jederzeit beenden.
  3. Die Gesellschaftermediation folgt den Prinzipien der Vertraulichkeit, Neutralität, Eigenverantwortlichkeit und Ergebnisoffenheit. Diese sorgen dafür, dass Unternehmensinformationen vertraulich behandelt und die Gesellschafter die Kontrolle über das Verfahren und Ausgang behalten.

Rechtliche Grundlagen der Gesellschaftermediation

  1. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Gesellschaftermediation in Deutschland sind im Mediationsgesetz von 2012 festgelegt. Das Gesetz beschreibt Mediation als ein vertrauliches Verfahren zur einvernehmlichen Konfliktlösung mit Hilfe von Mediatoren. Der Mediator muss neutral sein und darf keine Entscheidungen für die Parteien treffen. Außerdem ist er zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  2. Bei GmbHs können in Gesellschafterverträgen Mediationsklauseln stehen, die vor Gerichtsprozessen zuerst eine Mediation vorschreiben. Das GmbH-Gesetz regelt in den §§ 45-51 die Streitigkeiten unter Gesellschaftern, die durch Mediation oft besser gelöst werden können.
  3. Aktiengesellschaften müssen sich an das Aktiengesetz halten. Häufig sind mediative Ansätze nötig, um Konflikte zwischen Großaktionären oder zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zu lösen. Compliance-Anforderungen fördern die Nutzung von Mediation als vorbeugendes Instrument im Risikomanagement.

 

Zielgruppe der Gesellschaftermediation

Die Gesellschaftermediation richtet sich an Unternehmen und Gesellschafter verschiedener Rechtsformen.

  1. Das Verfahren ist für Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) gedacht.
  2. Familienunternehmen sind eine wichtige Zielgruppe, da geschäftliche und private Beziehungen dort oft eng verbunden sind. Konflikte um Generationenwechsel und Unternehmensführung können riskant sein. Die Gesellschaftermediation hilft, geschäftliche und familiäre Beziehungen zu wahren.
  3. Start-ups und Wachstumsunternehmen sind eine wichtige Zielgruppe, die oft mit internen Konflikten bezüglich Strategien, Ressourcen und Exit-Optionen konfrontiert wird. Auch Joint Ventures und strategische Allianzen zwischen etablierten Firmen können von mediativer Konfliktlösung profitieren, wenn komplexe Interessen und verschiedene Unternehmenskulturen involviert sind.
  4. Mittelständische Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern in Umstrukturierung, Expansion oder Krise können Zielgruppen sein, bei denen Meinungsverschiedenheiten über Investitionen, Personalentscheidungen oder Strategien zu Spannungen führen.

 

Typische Konfliktthemen in der Gesellschaftermediation

Die Konfliktthemen in der Gesellschaftermediation sind vielfältig und spiegeln die Komplexität moderner Unternehmensführung wider.

  1. Strategische Meinungsverschiedenheiten sind oft der Kern von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern. Sie betreffen wichtige Entscheidungen über die Ausrichtung des Unternehmens, den Zugang zu neuen Märkten, die Entwicklung neuer Produkte und die Umsetzung von Digitalisierungsstrategien.
  2. Finanzielle Auseinandersetzungen, etwa über Gewinnausschüttungen, Kapitalmaßnahmen, Investitionen oder die Bewertung von Unternehmensanteilen, können zu starken Konflikten führen. Besonders wenn ein Gesellschafter das Unternehmen verlassen will und Uneinigkeit über die Abfindung besteht, ist das Konfliktpotenzial hoch.
  3. Governance-Konflikte entstehen oft, wenn Zuständigkeiten unklar sind, Entscheidungsprozesse intransparent sind oder unterschiedliche Vorstellungen von Unternehmensführung existieren. Konflikte zwischen Geschäftsführern und nicht-geschäftsführenden Gesellschaftern sind häufig und werden durch Informationsasymmetrien oder Interessenskonflikte verstärkt.
  4. Nachfolgeregelungen in Familienunternehmen führen oft zu Konflikten, da verschiedene Generationen unterschiedliche Ideen für die Zukunft haben und persönliche Beziehungen die sachliche Diskussion beeinträchtigen können. Die Beteiligung externer Investoren oder neuer Gesellschafter kann zusätzliche Spannungen verursachen.
  5. Persönlichkeitskonflikte unter Gesellschaftern, die oft über Jahre entstehen, können die Geschäftstätigkeit negativ beeinflussen. Diese Konflikte resultieren aus unterschiedlichen Arbeitsmethoden, Kommunikationsstilen oder Wertvorstellungen und benötigen eine sensible Vorgehensweise bei der Mediation.

 

Ablauf einer Gesellschaftermediation

Der Ablauf einer Gesellschaftermediation besteht aus mehreren Schritten.

  1. Zunächst muss die Mediation von allen Gesellschaftern freiwillig akzeptiert werden.
  2. Danach wählen die Parteien gemeinsam einen qualifizierten Mediator aus, der Einzelgespräche führt und einen Mediationsvertrag aufsetzt.
  3. In der Eröffnungsphase werden die Regeln erklärt und jede Partei kann ihre Sichtweise darstellen.
  4. Anschließend werden in der Themensammlungsphase alle Konfliktpunkte gesammelt und strukturiert.
  5. Die Interessenserforschungsphase dient dem Verständnis der wahren Beweggründe.
  6. In der Lösungsfindungsphase werden kreative Lösungsoptionen gesammelt und in der Bewertungsphase hinsichtlich Praktikabilität und Akzeptanz geprüft.
  7. Zum Schluss werden die Lösungen in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten, die von allen beteiligten Parteien unterzeichnet wird. Bei komplexen Fällen sollten Rechtsanwälte zur Ausgestaltung hinzugezogen werden.

 

Die Rolle des Mediators in der Gesellschaftermediation

Der Mediator hat eine wichtige, aber neutrale Rolle in der Gesellschaftermediation und schafft einen Rahmen für konstruktive Gespräche ohne eigene Interessen zu vertreten. Er benötigt kommunikative Fähigkeiten, um auch in schwierigen Situationen vermitteln zu können, und muss Fachwissen in Gesellschafts- und Steuerrecht sowie Unternehmensführung besitzen. Ziel ist es, Machtungleichgewichte auszugleichen und den Mediationsprozess zu steuern, damit alle Parteien fair behandelt werden.

 

Dauer einer Gesellschaftermediation

Die Dauer einer Gesellschaftermediation hängt von der Komplexität des Konflikts, der Anzahl der Parteien und ihrer Kooperationsbereitschaft ab.

  1. Einfache Fälle können in wenigen Sitzungen gelöst werden, während komplexe Fälle Monate dauern können.
  2. Im Durchschnitt nimmt Mediation 3-6 Monate in Anspruch, verteilt auf 5-8 Sitzungen und 15-25 Stunden Gesamtmediationszeit.
  3. Die Vorbereitungsphase, inklusive Auswahl des Mediators und Vertragsgestaltung, dauert 2-4 Wochen, plus eventuell 1-2 Wochen für Einzelgespräche.
  4. Faktoren wie emotionale Belastung, rechtliche und wirtschaftliche Komplexität und Anzahl der Streitpunkte beeinflussen die Dauer.
  5. Bei Familienunternehmen kann das Verfahren länger sein, da hier persönliche und geschäftliche Aspekte eng verbunden sind.

 

Methoden und Techniken in der Gesellschaftermediation

Die Gesellschaftermediation nutzt bewährte Methoden, die auf Unternehmenskonflikte zugeschnitten sind.

  1. Dazu gehört die Harvard-Methode mit dem Ziel von Win-Win-Lösungen, die von Interessen statt Positionen ausgeht.
  2. Systemische Ansätze erkennen das Beziehungsnetzwerk im Unternehmen und Stakeholder-Analysen identifizieren alle beteiligten Interessensgruppen.
  3. Kommunikationstechniken wie aktives Zuhören und Reframing verbessern das Verständnis unter den Gesellschaftern.
  4. Visualisierungen und Kreativitätstechniken wie Brainstorming oder Design Thinking fördern das Finden neuer Lösungsansätze.
  5. Einzelgespräche ermöglichen eine individuelle und vertrauliche Bearbeitung der Konflikte.

 

Kosten der Gesellschaftermediation

Mediation bietet zeitliche und finanzielle Vorteile gegenüber Gerichtsverfahren, die bis zu 200.000 Euro kosten können. 

  1. Für Mediatoren werden üblicherweise 200-500 Euro pro Stunde veranschlagt, wobei eine durchschnittliche Mediation bei 20 Stunden 4.000-10.000 Euro kostet. Zusätzlich können Kosten für Räumlichkeiten, Reise und Übernachtung anfallen. Die Kosten werden meist gleichmäßig aufgeteilt oder nach einem vereinbarten Schlüssel. Transparenz in der Kostenvereinbarung ist wichtig, um spätere Konflikte zu vermeiden.
  2. Es können weitere Kosten für Anwälte oder Steuerberater entstehen, die jedoch mit 2.000-5.000 Euro pro Partei vergleichsweise gering sind.

 

Einschränkungen und Grenzen der Gesellschaftermediation

Die Gesellschaftermediation hat neben Vorteilen auch Grenzen.

  1. Sie setzt die Freiwilligkeit aller Beteiligten voraus und kann bei Machtungleichgewichten oder rechtlicher Komplexität an ihre Grenzen stoßen.
  2. Zeitdruck und die Durchsetzung von Mediationsvereinbarungen können weitere Herausforderungen darstellen.
  3. Notarielle Beurkundungen oder gerichtliche Protokollierungen können die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen erhöhen.

 

Vorteile der Gesellschaftermediation

Die Vorteile der Gesellschaftermediation umfassen

  1. die Erhaltung der Geschäftsbeziehungen durch Win-Win-Lösungen,
  2. Zeitersparnis, da Mediationen schneller als Gerichtsprozesse abgeschlossen werden,
  3. Kosteneffizienz durch Einsparungen gegenüber Gerichtsverfahren,
  4. Vertraulichkeit zum Schutz des Unternehmensimages,
  5. Flexibilität für maßgeschneiderte Lösungen,
  6. Selbstbestimmung der Gesellschafter über den Prozess,
  7. erhöhte Akzeptanz der Lösungen
  8. sowie eine präventive Wirkung durch verbesserte Kommunikation, die zukünftige Konflikte vermeiden hilft.

 

Handlungsempfehlungen für betroffene Gesellschafter

  1. Gesellschafter im Konflikt sollten frühzeitig Konfliktsignale erkennen und prüfen, ob eine Mediation sinnvoll ist. Nicht für alle Konflikte ist dies passend, beispielsweise bei fehlendem Grundvertrauen oder rechtlichen Fragen.
  2. Bei der Mediatorauswahl sind Qualifikation und Erfahrung in Wirtschaftsmediation und Gesellschaftsrecht wichtig.
  3. Vor der Mediation müssen Interessen und Ziele definiert, relevante Unterlagen vorbereitet und Lösungsoptionen überlegt werden.
  4. Rechtliche Beratung ist ratsam, auch um die Mediationsvereinbarung zu prüfen.
  5. Mit anderen Stakeholdern des Unternehmens sollte behutsam und bedarfsgerecht kommuniziert werden.
  6. Die Dokumentation und schriftliche Festhaltung der Ergebnisse sowie regelmäßige Überprüfungen sind für den langfristigen Erfolg und die Vermeidung neuer Konflikte entscheidend.

 

Fazit

Die Gesellschaftermediation ist ein freiwilliges und vertrauliches Verfahren in Deutschland, das Unternehmensgesellschaftern hilft, Konflikte außergerichtlich mit Hilfe eines neutralen Mediators zu lösen. Dies spart Zeit und Kosten, die bei Gerichtsprozessen anfallen würden. Die Methode zielt auf Win-Win-Lösungen ab und ist erfolgreich in 78% der Fälle, meist innerhalb von etwa vier Monaten. Sie richtet sich an Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Familienunternehmen, die oft komplexe Konflikte haben. Gesellschaftermediation ist ein effektives Instrument zur konstruktiven Lösung von Unternehmenskonflikten und kann helfen, Geschäftsbeziehungen und den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern.

© 2025 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

🏠 06844 Dessau-Roßlau Albrechtstraße 116     ☎ 0340 530 952 03