FAQ
Wer sich zum ersten Mal mit dem Thema Mediation auseinandersetzt, wird häufig mit Begriffen aus dem juristischen Bereich konfrontiert. Ich möchte Sie jedoch nicht mit Fachbegriffen beeindrucken, sondern wünschen mir, dass Sie die Inhalte unserer Webseite auch verstehen. Dennoch gibt es Begriffe, bei denen ich der Meinung bin, dass ich sie zum besseren Verständnis noch einmal erläutern sollte. Ich hoffe sehr, dass Sie sich von meinem FAQ-Bereich – den ich im Übrigen kontinuierlich weiter ausbauen werde – motivieren lassen, sich noch detaillierter mit der Mediation zu befassen.
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Begriff | Definition |
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Qualität in der Mediation | Mediatoren benötigen Sachkunde, um Mediationsverfahren erfolgreich zu führen. Hierfür bedarf es einer fundierten Ausbildung. Des Weiteren benötigen Mediatoren ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen, um beispielsweise die richtige Frage zum optimalen Zeitpunkt zu stellen. Ein Mediator muss sich in das jeweilige Verfahren einfühlen und flexibel agieren können. Über diese Intuition hinaus benötigt ein Mediator Verständnis, Kenntnis über die verschiedenen Methoden und Techniken sowie ein gutes Einschätzungsvermögen. Er selbst muss eine Vorstellung davon haben, was Qualität in der Mediation ausmacht und diesem Anspruch auch folgen. Letztendlich ist die Haltung des Mediators ein wichtiges Kriterium für die Qualität in der Mediation. Mediatoren, die Mitgliedschaften zu anerkannten Bundesverbänden pflegen, arbeiten nach deren ethischen Grundsätzen. Hierzu gehört u.a. die Wahrung der Vertraulichkeit, die sorgfältige Unterstützung der Medianden bei ihrer eigenverantwortlichen Interessenwahrnehmung, die Einhaltung der Allparteilichkeit sowie den allgemein respektvollen Umgang mit Menschen. Bundesverbände wie der BM Bundesverband Mediation e.V. oder Bundesverband Steinbeis-Mediationsforum e.V. prüfen ihre Mitglieder auf die Einhaltung und Erfüllung zahlreicher Qualitätskriterien. Hierzu gehört auch eine mindestens 200 Stunden andauernde Mediatorenausbildung nach aktuell gültigen Standards und Richtlinien inklusive Dokumentationen. Um die Qualität in der Mediation kontinuierlich auf einem hohen Niveau zu halten, entwickeln die Bundesverbände die Qualitätskriterien ständig weiter und organisieren Plattformen für den Austausch von Erfahrungen und fachlichen Diskussionen. Der große Erfahrungsschatz entsprechend qualifizierter Mediatoren fließt demnach in die Weiterentwicklung und Präzisierung der Qualitätsstandards sowie die Richtlinien zur Mediatorenausbildung ein. Damit die Qualität in der Mediation bestmöglich gesichert werden kann, arbeiten Mitglieder der Bundesverbände nach Mediationsordnungen. Nur in Einzelfällen darf von diesen Regelungen abgewichen werden. Medianden können sich auf die Einhaltung dieser Bedingungen berufen. Interessenten, die sich auf der Suche nach einem geeigneten Mediator befinden, kann daher vor dem Hintergrund der Qualität in der Mediation nur angeraten werden, die Wahl auf einen durch einen anerkannten Bundesverband zertifizierten Mediator fallen zu lassen. Der Maßstab für Qualität in der Mediation hängt entscheidend vom Mediator und vom Einzelfall ab.
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Qualifikation des Mediators | Mediatoren haben u.a. die Aufgabe, gemeinsam mit ihren Medianden festgefahrene Konflikte zu lösen. Sie sind in der Lage, Informationen zu analysieren, ausgleichend auf Kommunikationsabläufe einzuwirken und für jeden Beteiligten das sprichwörtliche offene Ohr zu haben. Im Verlauf der Mediation werden Kompromisse gefunden und eingegangen sowie Konflikte gelöst und beigelegt. Der Mediator spielt dabei die Rolle des neutralen und unabhängigen Dritten, der durch die Verhandlungen führt und auf typische Interventionen und Techniken zurückgreift, was eine Qualifikation erfordert. Zu der Qualifikation des Mediators hält das seit Juli 2012 geltende Mediationsgesetz einige Regeln bereit. Der Begriff des Mediators wird jedoch bis heute nicht als Berufsbezeichnung geschützt. Als eine Form der Qualifikation des Mediators wird die Zertifizierung betrachtet. Ein zertifizierter Mediator wird auszugsweise in folgenden Bereichen ausgebildet:
Zertifizierte Mediatoren müssen eine Ausbildung von mindestens 120 Stunden absolvieren, die in Deutschland von mehr als 100 Bildungsträgern berufsbegleitend oder Vollzeit angeboten wird. Sehr oft erfolgt die Qualifikation zum Mediator als Ergänzung zu einer bereits bestehenden Berufsausbildung. Eine Ausbildung zum Mediator ist jedoch auch ohne anderweitige Berufsausbildung möglich. Wie auch in anderen Branchen gibt es auch im Bereich der Mediation zahlreiche Verbände, auf deren Websites Interessierte Informationen zur Ausbildung, Zertifizierung und Qualifikation von Mediatoren finden können. Ich habe meine Ausbildung bei Christian Hartwig (Ausbilder für Mediation BM und Lehrbeauftragter Mediation und Konflikttransformation) absolviert und habe an der Steinbeis Hochschule zusätzlich noch den Abschluss "Fachmediator Großgruppen und Planungsprozesse" erworben.
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Ausbildung |
Positionen in der Mediation | Mit Positionen werden in der Mediation die Forderungen und Ansprüche bezeichnet, die von den Medianden im Konflikt erhoben werden und nicht miteinander vereinbart werden konnten. Häufig bedeutet Position nur das Ergebnis, um das im Konflikt gekämpft wird. Demgegenüber stehen die wirtschaftlichen, sozialen und emotionalen Interessen und Anliegen, weswegen der Konflikt überhaupt aufgekommen ist. Die Interessen müssen nicht zwingend konträr zu denjenigen der anderen Mediationspartei stehen. Weil die Medianden jedoch zum Zeitpunkt der Beauftragung eienr Mediation in der Regel nicht mehr miteinander reden, wissen sie dies nicht. Interessen reichen bis in den Bedürfnisbereich mit elementaren Wünschen nach Anerkennung, Sicherheit und anderen Notwendigkeiten hinein. Die Mediation hat das Ziel, die Ebene der Positionen zu verlassen, um zunächst auf der Ebene der Interessen nach Möglichkeiten zu suchen, dass sich die Medianden wieder verständigen, in Kommunikation treten und Übereinstimmungen finden. In der Mediation werden daher die Positionen ausdiskutiert, um die dahinter stehenden Interessen darzulegen. Und auch für den Fall, dass nicht immer aufgrund der hinter den Positionen verborgenen Interessen eine absolute Win-Win-Situation geschaffen werden kann, ebnet die Offenlegung der Interessen den Weg zu gütlichen Kompromissen.
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Phasen in der Mediation | Eine klassische Mediation folgt einer Struktur, die sich in fünf Mediationsphasen unterteilt. Die Phase 3 gilt dabei als Herzstück der Mediation und macht beispielsweise auch den Unterschied zu einer Schlichtung oder anderen Verfahren deutlich.
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Mediationsphasen |
Perspektivwechsel | Im Rahmen eines Mediationsverfahrens werden Medianden angeregt und angeleitet, andere Sichtweisen auszuprobieren. Sie sollen einen Perspektivwechsel vornehmen, um sich besser in die Lage des jeweils anderen einfühlen und versetzen zu können. Ein Wechsel der Perspektive kann hilfreich sein, die Gefühle und den Standpunkt der jeweiligen anderen Partei besser nachvollziehen zu können. Und genau dieses Nachvollziehen ist sehr oft der erste Schritt zur Überwindung des Konflikts. Bei vielen Menschen ist der Perspektivwechsel notwendig, weil sie sich im Alltag abgewöhnt haben, sich in andere Menschen hineinzuversetzen. In der Mediation sind daher viele Medianden überrascht, welche Emotionen sich beim Perspektivwechsel erleben. Eine Möglichkeit, die Sichtweise der anderen Konfliktpartei zu verstehen, ist beispielsweise das Rollenspiel. Im Rollenspiel nehmen die Medianden die Rolle des jeweils anderen ein und schildern die konfliktgegenständlichen Ereignisse aus der „fremden“ Sicht. Durch diesen Perspektivwechsel lernen die Beteiligten, dass ihr eigenes Verhalten beim anderen ebenfalls Gefühle ausgelöst hat und verstehen dann in der Regel besser, warum es überhaupt zum Konflikt gekommen ist. Wer sich einmal bei einer Mediation oder in einem Konflikt in einen anderen hineinversetzt hat, der steht nicht mehr „unversöhnlich“ vor dem anderen. Wenn man beispielsweise nachvollzogen hat, was den anderen dazu bewegt hat, nicht zum vereinbarten Termin zu erscheinen, dann stellen sich meist versöhnlichere Gefühle ein. Perspektivenwechsel haben sich insbesondere bei Scheidungsmediationen und Familienmediationen bewährt, da hier besonders emotionale Konflikte zugrunde liegen. In vielen Fällen bestehen die Konflikte schon seit Jahren, sodass sich die Positionen längst eingefahren haben. Um hier wieder etwas zu bewegen und aufzulockern, bietet sich ein Perspektivwechsel an. Neben dem Rollenspiel hat sich zur Einleitung eines Perspektivwechsels auch das Reframing etabliert. Beim Reframing werden Aussagen oder Situationsbeschreibungen umgedeutet und in einen anderen Zusammenhang gestellt. Dies erlaubt die Betrachtung in einem anderen Blickwinkel und die Entdeckung neuer Aspekte, was Ressourcen zur Lösungsfindung freisetzen kann.
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Perspektivenwechsel |
Peer-Mediation | Die Peer-Mediation ist eine Methode, mit der in Schulen oder unter Gleichaltrigen verschiedene Konflikte aufgearbeitet und gelöst werden. Diese pädagogische Mediationsmethode basiert darauf, dass Schüler oder Jugendliche gleichen Alters untereinander - in der sogenannten Peer-Group - einfacher miteinander sprechen können, als mit Lehrern, Erziehern oder der Schulleitung. Älteren (Respekts-) Personen gegenüber würden sie eher ungern von bestimmten Schwierigkeiten und Konflikten berichten. Peer-Mediation an SchulenDie Peer-Mediation ähnelt der klassischen Mediation. Auch hier dient das Verfahren der konstruktiven Lösung von Konflikten. Im Mediationsgespräch, in der der entsprechend ausgebildete Peer die Rolle des Mediators einnimmt, wird versucht, eine einvernehmliche und für alle Parteien auch für die Zukunft tragfähige Konfliktlösung zu finden. Die Parteien, also die Schüler, erarbeiten diese Lösung selbst und werden dabei vom Peer unterstützt. Auswirkungen der Peer-Mediation an SchulenPeer-Mediationen wirken sich positiv auf das soziale Klima an der Schule aus. Einige Schulen nutzen die Mediationsmethode auch zur Gewaltprävention, da das Mediationsverfahren Toleranz übt und die Konfliktfähigkeit fördert. Schulleitung und Lehrer werden durch die Peer-Mediation entlastet, da die Schüler lernen, eigenständig Konflikte aufzuarbeiten und zu lösen. Während der Ausbildung zum streitschlichtenden Peer eignen sich Schüler soziale Kompetenzen an und übernehmen Eigenverantwortung. Nicht zuletzt kann die Peer-Mediation bei den Schülern für mehr Rechtsbewusstsein sorgen.
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Parteien | Die Konfliktbeteiligten in einem Mediationsverfahren werden eigentlich „Medianden“ genannt. Dennoch hat sich in Anlehnung an zivilrechtliche Gerichtsverfahren auch die Bezeichnung der Beteiligten als Parteien eingebürgert. Weitet man die juristische Denkweise aus, könnte auch von „Anspruchstellern“ und „Anspruchsgegnern“ gesprochen werden. Die Parteien sind die Beteiligten eines Konfliktes. Bei der Mediation handelt es sich um eine freiwillige und außergerichtliche Verhandlung zwischen zwei oder mehreren Parteien. Das Ziel der Mediation ist eine gütliche Konfliktbeilegung; also eine einvernehmliche Einigung zwischen den Parteien. Das Mediationsverfahren wird vom Mediator als neutraler Dritter geleitet, der die Parteien dabei unterstützt, selbst eine gemeinsame Konfliktlösung zu finden. Der Mediator sorgt dabei für reibungslose und ordnungsgemäße Abläufe; hat jedoch keine inhaltliche Entscheidungsbefugnis. Ihm obliegt jedoch der Ausgleich von Machtungleichgewichten zwischen den Parteien und die Sorge, dass die vereinbarten Regeln eingehalten werden. Mediatoren helfen ihren Parteien, Störungen in der Kommunikation zu beseitigen und sich eigene Interessen wieder bewusst zu machen, damit gemeinsam kreative Lösungen entwickelt werden können.
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Konfliktbeteiligte |
Paraphrasieren | Das Paraphrasieren gehört zu den wesentlichen Gesprächstechniken im Mediationsverfahren. Das auch „Spiegeln“ genannte Paraphrasieren bedeutet, in einem Gespräch mit den eigenen Worten genau das zu wiederholen, was der andere Gesprächspartner vorher gesagt hat. Bei der Wortwahl werden jedoch eher synonyme Begriffe für das Gesagte genutzt, um den Gesprächspartner nicht zu verunsichern. Beim Paraphrasieren wird der Gesprächsinhalt in der Wiederholung so formuliert, dass der Inhalt nicht verfälscht wird. Die Paraphrase muss also mit dem übereinstimmen, was der Gesprächspartner mit der ursprünglichen Botschaft zum Ausdruck bringen wollte. Mediatoren paraphrasieren häufig in Form einer schwebenden Frage, die die wahrscheinlichste Interpretation der Aussage enthält aber dennoch zur offenen Diskussion stellt, was eigentlich gemeint wurde. Paraphrasieren wird also zur Kontrolle genutzt, was beim Gesprächspartner angekommen ist und wie es verstanden wurde. Durch Paraphrasieren kann Missverständnissen vorgebeugt werden. In der Mediation ist Paraphrasieren ein sehr wichtiges Werkzeug des Mediators, damit er sichergehen kann, dass alle Medianden die Aussagen auch wirklich so verstanden haben, wie sie gemeint waren. Als Element aus dem Aktiven Zuhören nutzen Mediatoren das Paraphrasieren auch, um sachliche Botschaften von den emotionalen und konfliktbelasteten Botschaften abzutrennen. Wird die Botschaft sachlich wiederholt, kann dadurch der Inhalt auf den sachlichen Anteil reduziert werden, um die gesamte Kommunikation auf eine sachorientierte Ebene zu lenken. Des Weiteren wird den Gesprächspartnern durch das Paraphrasieren gezeigt, dass man ihnen aufmerksam zuhört, was sich positiv auf die Beziehungsebene auswirkt. Durch das Spiegeln können Mediatoren die Unterschiede heraushören und in der Wiederholung verbal sichtbar machen. Paraphrasieren ermöglicht es Mediatoren, zwischen Sachebene, Beziehungsebene, Interessenebene und anderen Ebenen zu differenzieren. Wenn Mediatoren gleichzeitig positiv bei der Wiederholung umformulieren, dann tragen ihre Rückmeldungen dazu bei, dass Medianden die Botschaften auch verstehen.
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spiegeln |
Paarmediation | Eine Paarmediation kann auch als „Konfliktmanagement“ für Paare betrachtet werden. Durch das auf die Bedürfnisse von Paaren zugeschnittene Mediationsverfahren lassen sich Streitigkeiten beilegen, Konflikte lösen und Eskalationen entgegenwirken. In der Paarmediation werden für spezifische Konfliktthemen strukturierte Lösungsprozesse absolviert, um zu tragfähigen Einigungen und Übereinkünften zu gelangen, die dann in der Zukunft auch tragen. Bei der Paarmediation steht naturgemäß die Paarbeziehung im Fokus. In der Regel wird ein Mediator dann involviert, wenn bisher angestrebte Lösungen nicht vereinbart werden konnten oder aber nicht langfristig angehalten haben. Häufig handelt es sich dabei um Konflikte, die zu einer Trennung führen könnten oder sogar schon kurz vorher zu einer geführt haben. Das Ziel der Paarmediation ist in erster Linie nicht die einvernehmliche Trennung, wie sie etwa in der Familienmediation als außergerichtliches Konfliktbeilegungsverfahren angestrebt wird. Definiertes Ziel der Paarmediation ist ein gemeinsamer Weg als Paar in die Zukunft. Im Gegensatz zur Paartherapie ist die Vorgehensweise in der Paarmediation eher lösungsorientiert. In der Therapie werden die vergangenen Aspekte, die zum aktuellen Konflikt beigetragen haben, beleuchtet. Dies wird so gehandhabt, um gegenseitiges Verständnis (wieder) herzustellen und das Erlebte zu würden, was sich positiv auf den Umgang auswirken kann. In der Mediation werden hingegen moderne Konfliktlösungsmethoden angewendet, bei der das konkrete Verhalten und die verschiedenen Positionen eine Rolle spielen. Der Mediator führt das Paar durch die Mediation und hilft dabei, die jeweiligen Bedürfnisse zu klären. In der Paarmediation greift der Mediator auf verschiedene „Werkzeuge“ zurück, um das Paar zu veranlassen, selbst Ideen für Lösungen zu erarbeiten. Die Lösungsoptionen werden im Anschluss ausgelotet und verhandelt. Ein Vorteil der Paarmediation ist, dass die Medianden während der Mediationsgespräche ihre kommunikativen Fähigkeiten nachhaltig schulen und aus diesem Grund seltener in alte Muster verfallen. Voraussetzung hierfür ist, wie im Übrigen bei allen anderen Mediationsarten auch, der freie Wille, sich offen auf das Mediationsverfahren einzulassen. Eine Paarmediation kann auch dann noch hilfreich sein, wenn der Paarkonflikt schon weiter fortgeschritten ist; beispielsweise nach einem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung. Dann kann Einvernehmlichkeit als Ziel definiert werden, um Rahmenbedingungen zu schaffen, die Eskalationen reduzieren oder ganz vermeiden. Durch diese Form der Paarmediation ist es dem Paar später eher wieder möglich, die Beziehung wieder zu vertiefen. Deshalb ist es wichtig, vor Beginn der Paarmediation mit dem Mediator ein klärendes Gespräch zu führen, worin der Konflikt besteht und welche Ziele angestrebt werden sollen. Der Mediator hat dann die Möglichkeit, die Mediation angemessen vorzubereiten und einen geeigneten Rahmen dafür zu kreieren.
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Mediation für Paare |
Onlinemediation | Mediation basiert auf Kommunikation, weshalb die Onlinemediation zunächst in Erstaunen versetzt. Dank modernster Techniken ist es heute aber durchaus möglich, einen realen Raum für eine Mediation virtuell zu ersetzen. Für eine Onlinemediation bieten sich Tools aus Kamera-, Telefon-, Audio- und Videotechnologien an, durch die komplett digitale und kreative Räume entstehen können. Für die Kommunikation werden dann textbasierte Programme und Chats genutzt, sodass Diskussionen, Brainstormings, Mindmappings und alle anderen Kommunikationsmethoden ermöglicht werden. Grundvoraussetzung für eine Onlinemediation ist daher das Vorhandensein entsprechend leistungsstarker Techniken sowie Zugriffsmöglichkeiten auf das Internet. Grundsätzlich kann der Mediator also bei einer Onlinemediation alle einzelnen Mediationsphasen online abwickeln. Soll die Onlinemediation zum Beispiel in einer virtuellen Konferenz durchgeführt werden, erhält jeder zum verabredeten Zeitpunkt eine E-Mail mit einem Einladungslink zur jeweiligen Konferenzplattform. Wichtig dabei ist, dass alle Daten zum Zwecke des Datenschutzes verschlüsselt übermittelt werden. Auch technisch unerfahrene Medianden haben in der Regel wenig Probleme mit einer Onlinemediation, da der Mediator bereits im Vorhinein alle technischen Details vorbereitet und anschließend durch die Abläufe führt. Onlinemediationen haben den Vorteil, dass sie wirtschaftlich sind. Es entfallen Kosten und Zeit für die Anreise, was sich insbesondere bei weit verstreuten Medianden bemerkbar macht. Auch bei besonders emotionsgeladenen Konflikten kann sich die Distanz durch eine Onlinemediation positiv auswirken. Ein Nachteil der Onlinemediation könnte jedoch sein, dass je nach verwendetem Equipment nonverbale Signale wie etwa die Körpersprache oder Mimik verloren gehen oder verfälscht werden. Auch die Möglichkeit, dass sich bei dieser Form der Mediation unerwünschte Personen ungesehen mit im Raum aufhalten und dadurch die Vertraulichkeit in Mitleidenschaft gezogen wird, ist hoch. Letztendlich bietet die fortschrittliche Technik zahlreiche Möglichkeiten, wobei die Vor- und Nachteile der Onlinemediation im Einzelfall immer gegeneinander abgewogen werden sollten.
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Internetmediation, E-Mediation |
Ombudsperson | Zwar haben ein Ombudsmann oder eine Ombudsfrau nicht direkt etwas mit einer Mediation oder einem Mediator zu tun, aber ähneln sich im Grundsatz der außergerichtlichen Streitbeilegung. Ombudsmänner, Ombudsfrauen oder Ombudspersonen erfüllen nämlich Aufgaben von unparteiischen Schiedspersonen. Darüber hinaus gibt es noch den Ombudsrat als Gremium aus mehreren Personen. Die Institution des „Ombud“ gibt es seit den 70er Jahren weltweit und kann aus dem Altnordischen im übertragenen Sinn mit „Auftrag“ oder „Vollmacht“ übersetzt werden. Ein Ombud ist häufig ein Ehrenamt innerhalb einer Organisation, der ungerechte Behandlungen von Personen und Gruppen verhindern soll. Ein Ombudsmann nimmt sein Amt unparteiisch wahr und berücksichtigt als eine Art „Sprachrohr“ insbesondere die Interessen von Kindern, Kranken, Opfern und Menschen, die aus verschiedenen Gründen ansonsten wenig Beachtung finden. Ombudsmänner haben die Aufgabe, ohne umfangreichen bürokratischen Aufwand in verschiedenen Bereichen Streitigkeiten zu schlichten. Sie betrachten dabei die Streitigkeit unabhängig, wägen die Argumente aller Parteien ab und vergleichen Aufwand, Kosten und Schäden, um eine zufriedenstellende Lösung in erreichbare Nähe zu rücken. Letztendlich sprechen sie eine Empfehlung aus, wie der Streitfall gelöst werden könnte. In vielen anderen Bereichen, Organisationen und Institutionen innerhalb der EU gelten Ombudsleute als Beschwerdestelle, die sich auch im Bereich der internen Revision und Prävention beschäftigen. Überall dort, wo viele Menschen zusammentreffen, entsteht naturgemäß auch viel Konfliktpotenzial. Ombudsstellen für spezielle BereicheIn einigen Staaten vermitteln Ombudsmänner innerhalb von Gefängnissen verschiedene Konflikte. Ein Ombudsmann für den Strafvollzug geht sowohl Klagen von Insassen als auch von Mitarbeitern nach. Auch in der Kinder- und Jugendhilfe, bei der Polizei sowie im öffentlichen Dienst werden Ombudsleute eingesetzt. Je nach Größe der Institution werden Ombudsstellen mit mehreren Mitgliedern unterhalten. Innerhalb der EU gilt der Europäische Bürgerbeauftragte als Ombudsmann, an den sich jeder Bürger sowie jede natürliche oder juristische Person aus einem Mitgliedstaat wenden kann. Dieser schlichtet Missstände bei rechtssprechenden Tätigkeiten und Verwaltungstätigkeiten von Institutionen und Organen der Gemeinschaft. Ausgenommen hiervon sind Tätigkeiten von Gerichten erster Instanz und des Gerichtshofs. Ombudsleute im zivilen Bereich DeutschlandsIn nahezu allen Branchen sorgen Ombudsmänner in Deutschland für die Schlichtung von Streitigkeiten und verfügen über branchenspezifische Fachkenntnisse. Grundsätzlich ist das Einschalten von Ombudsleuten kostenfrei. Bis zu einer bestimmten streitgegenständlichen Betrag (Streitwert) ist der Spruch der Ombudsleute für Unternehmen bindend. Kunden können bei Ablehnung durch den Ombudsmann Klage erheben. Dies vor dem Hintergrund, dass die Zivilgerichte seit 2012 eine außergerichtliche Konfliktbeilegung vorschlagen dürfen. Entscheiden sich die Parteien dafür, wird das bereits anhängige Gerichtsverfahren bis zum Abschluss des Ombud-Verfahrens ruhend gestellt. Ombudsmänner sind in Deutschland insbesondere im Bereich Versicherungen, Banken, Bausparkassen, Energieversorgung, Immobilien, Verkehrsbetriebe, Schufa, Wissenschaft, Rechtsanwaltschaft, Pflege sowie im Bereich der sozialen Arbeit tätig. .
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Ombudsmann,Ombudsfrau |
Offenbarung | Unter einer Offenbarung wird eine Mitteilung an einen Dritten verstanden, der dieses Geheimnis oder diese Absicht noch nicht kennt. Aus religiöser Sicht handelt es sich bei der Offenbarung um die Eröffnung von etwas bislang Verborgenem. In der Praxis handelt es sich dabei um die Offenlegung von noch unbekannten Informationen und Fakten. Grundsätzlich offenbaren Mediatoren keine Informationen, die ihnen im Rahmen des Mediationsverfahrens zugänglich gemacht wurden. Bei der Mediation handelt es sich um ein freiwilliges Verfahren zur Konfliktlösung, das zu jeder Zeit von jedem Beteiligten beendet werden kann. Hierfür benötigen die Medianden einen entsprechenden Vertrauensschutz. Fakten und Informationen, die die Medianden im Rahmen der Mediation offenlegen, dürfen Dritten nicht offenbart oder in einem Gerichtsverfahren verwendet werden. Mediatoren sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Fungieren Rechtsanwälte, Psychologen oder ähnliche Berufsgruppen als Mediatoren, sind sie ebenfalls von Gesetz wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Regelungen und Ausnahmen bei der OffenbarungDer Schutz vor einer Offenbarung von Geheimnissen und deren Verwertung wird strafrechtlich gewährleistet. Die Medianden können in die Weitergabe von Geheimnissen einwilligen, sofern es dem Mediationsverfahren dienlich ist. Die Einwilligungserklärung muss vor der Offenbarung von Geheimnissen ausdrücklich oder aber konkludent erklärt worden sein. Kein unbefugtes Offenbaren liegt vor, wenn gem. § 138 StGB (Nichtanzeige geplanter Strafsachen) eine Anzeigepflicht vorliegt. Eine Offenbarung ist des Weiteren dann angezeigt, wenn die öffentliche Ordnung oder ein Kindeswohl gefährdet ist. Gleiches gilt, wenn die Offenbarung der Abwendung einer schwerwiegenden physischen oder psychischen Gefährdung einer Person dient. Das Offenbarungsverbot gilt nicht für Fakten und Informationen, die nach dem Gesetz keiner besonderen Geheimhaltung bedürfen. Die Offenbarung von Geheimnissen ist nur dann strafbar, wenn dies unbefugt geschieht. Dies setzt voraus, dass die Weitergabe der Informationen ohne Zustimmung und ohne Rechtsgrund erfolgt ist. Ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Mediator handelt beispielsweise nur dann unbefugt, wenn er ein Geheimnis ohne Zustimmung an einen ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichteten Co-Mediator weitergibt.
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Nullsummenspiel | In Spieltheorien beschreiben Nullsummenspiele verschiedene Spiele, bei denen Gewinne und Verluste aller Spieler in ihrer Summe gleich Null sind. Bei Nullsummenspielen gewinnt der eine Spieler also das, was der andere Spieler verliert. Typische Nullsummenspiele sind Schach oder Mensch ärgere dich nicht. Die Interessen der Spieler sind in einem Nullsummenspiel entgegengesetzt. Während sich bei Nullsummenspielen der Verlust der einen Partei im Gewinn der anderen Partei äußert und in der Summe gleich Null ergibt, gleichen sich Gewinn und Verlust in Nicht-Nullsummenspielen nicht aus. Die Summe von Gewinn und Verlust kann sowohl über Null als auch unter Null liegen. Beide Parteien können bei Nicht-Nullsummenspielen verlieren oder gewinnen. In der Konflikttheorie wird von einem Nullsummenspiel gesprochen, wenn die Parteien derart miteinander verstrickt sind, dass bei Gewinn des einen der andere automatisch verliert. Zu den verbreiteten Nullsummenstrategien gehören Kämpfe mit Siegern und Verlierern sowie Kompromisse, bei denen alle Beteiligten ein wenig gewinnen und ein wenig verlieren. In der durch die Mediation angestrebten Konfliktlösung wird vorausgesetzt, dass die Parteien dem Nullsummenspiel den Rücken kehren. Die müssen sich darauf einlassen, dass Lösungen möglich sind, von denen alle Beteiligten profitieren. Das Mediationsverfahren zielt auf eine Win-Win-Situation ab, die auf einer gemeinsamen Suche nach dauerhaften Lösungen basiert, die von allen getragen und akzeptiert werden können. Dafür ist ernsthaftes Interesse an Beweggründen, Ängsten und Bedürfnissen erforderlich. Im Mediationsverfahren werden Medianden dabei unterstützt, sich von ihren widerstreitenden Positionen zu lösen und kreative Lösungen zu entwickeln, die allen Interessen und Bedürfnissen entsprechen – also eine Win-Win-Situation darstellen.
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Neutralität | Bei der Neutralität handelt es sich um ein grundsätzliches Prinzip der Mediation, die mit der triadischen Brückenfunktion (also der Kommunikation über Achsen) korrespondiert. In der Mediation selbst bedeutet Neutralität, dass Verstandenes ohne eigene Bewertung vermittelt wird. Dieses Vermitteln von Verstandenem ist nicht mehr möglich, sobald ein Mediand das Gefühl hat, dass der Mediator nicht neutral ist. Hat ein Mediand das Gefühl, dass der Mediator parteiisch ist, empfindet er dies als Ungerechtigkeit oder Ungleichgewicht, was Verhandlungen auf Augenhöhe unmöglich erscheinen lässt. Auch wird der Mediand dem Mediator nicht mehr mit Unbefangenheit zuhören können, was wiederum die für die Erarbeitung von Lösungen oft notwendigen Perspektivwechsel und Gedankenkorrekturen ausschließt. Um die Neutralität des Mediators unter Schutz zu stellen, verpflichtet § 3 Abs. 1 Mediationsgesetz den Mediator zur Offenlegung aller denkbaren Gründe, die dem Neutralitätsprinzip entgegenstehen könnten. Hierzu gehören Hintergründe und Tatumstände, die darauf hinweisen könnten, dass der Mediator dem einen Medianden näher steht als dem anderen. Insbesondere dann, wenn der Mediator mit einem der Medianden befreundet, bekannt, verschwägert oder verwandt ist, entstehen schnell Zweifel an der Neutralität. Auch dann, wenn der Mediator im Vorfeld der Mediation intensive Einzelgespräche mit einer Partei geführt hat, muss er dies zu Beginn der Mediation transparent erläutern, um Zweifel an seiner Neutralität erst gar nicht aufkommen zu lassen. Fühlt sich ein Mediator sachlich oder emotional befangen, so hat er zur Wahrung der Neutralität das Mediationsverfahren abzubrechen. Haben Medianden den subjektiven Eindruck, an der Neutralität des Mediators zweifeln zu müssen, muss der Mediator diese Zweifel durch Transparenz und Erläuterung beseitigen. Gelingt dies nicht, ist das Vertrauensverhältnis als gestört zu betrachten und die Mediation zu beenden. In Bezug auf die Mediation wird die Neutralität häufig mit der Allparteilichkeit in Zusammenhang gebracht. Allparteilichkeit beschreibt jedoch eher das Herstellen einer Balance zwischen den Medianden. Beide Parteien sollen sich im Mediationsverfahren auf Augenhöhe begegnen. Der Mediator darf also beispielsweise durch Übersetzungsleistungen und Erklärungen ein Ungleichgewicht zwischen den Medianden ausgleichen, ohne dabei seine Neutralitätspflicht zu verletzen. Jedoch dürfen Medianden nie den Eindruck bekommen, dass der Mediator eine Partei aus sachfremden Gründen mehr unterstützt als die andere. Bei Bedarf kann der Mediator seine unterstützenden Leistungen offenlegen und von den Medianden genehmigen lassen.
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Sachlichkeit, Nichteinmischung, Unparteilichkeit |
Nachbarschaftsmediation | Die Nachbarmediation oder Nachbarschaftsmediation dient der Bearbeitung von Konflikten, die in und wegen der Nachbarschaft entstanden sind. In diesem Zusammenhang ist die Nachbarschaft als ein höchst privates und persönliches Umfeld zu betrachten, das durch das Miteinander zwischen Nachbarn wesentlich beeinflusst werden kann. Streitigkeiten unter Nachbarn haben ihren Grund häufig in Ereignissen und Missverständnissen, die schon lange Zeit zurückliegen. Über einen langen Zeitraum sorgen dann Frust und Ärger für Eskalationen. So führt beispielsweise zu laute Musik oder der zu weit über den Zaun gewachsene Baum häufig zu Nachbarschaftskonflikten. Wenn eigentlich harmlose Ansprüche und Bedürfnisse mit Konfliktpotenzial nicht richtig aufgearbeitet werden, kann es unter Nachbarn schnell zu einer kraft- und nervenzehrenden Auseinandersetzung kommen. Bei der Nachbarschaftsmediation werden die Sach- und Beziehungsprobleme zwischen den Nachbarn in ihren Ebenen entkoppelt. Dies führt zu gegenseitigem Verständnis und reduziert die psychologische Belastung. In den Mediationsgesprächen wird allen Bedürfnissen gleichermaßen Raum gegeben und die Lösung gemeinsam erarbeitet. Voraussetzung hierfür ist wie bei allen Mediationsarten das beiderseitige Interesse an einer gütlichen Lösung. Durch die Nachbarschaftsmediation lässt sich die Lebensqualität positiv beeinflussen, da das zukünftige Zusammenleben einen gestalterischen Rahmen erhält. Nicht selten werden bei einer Nachbarmediation aus Nachbarn sogar Freunde.
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Moderation | Bei der Moderation handelt es sich um eine Methode, mit zwei Konfliktparteien oder einer Gruppe einen Übersichtsprozess zu gestalten. Der Moderator nutzt Moderationsmethoden, um Probleme festzustellen und die Phantasie sowie Kreativität der Teilnehmer zu fördern. Unter seiner Anleitung sollen Ideen, Entscheidungen und Ergebnisse entwickelt und gefunden werden. In Konfliktsituationen steht der Moderator für Gerechtigkeit, Gleichheit und Fairness. Ihm obliegt die Aufgabe, die Kommunikation der Teilnehmer klar und verständlich zu strukturieren. Gegensätzliche Positionen werden in der Moderation getrennt und unterschiedliche Sichtweisen geklärt. Durch Interventionen bringt der Moderator festgefahrene Konflikte wieder in Gang, lotet die Kompromissbereitschaft bei den Teilnehmern aus und hilft, kreative Lösungen zu finden. Bei der Moderation greift der Moderator lediglich korrigierend in die Gespräche ein und darf darauf vertrauen, dass die Teilnehmer den Konflikt selbst bewältigen können. Eine Moderation endet nicht zwingend mit einer Übereinkunft oder dem Abschluss einer Vereinbarung. Im Verhältnis zur Moderation ist die Mediation ein enger strukturiertes Verfahren, das durch logisch aufgebaute Phasen von der Interessensammlung bis hin zur Analyse von Handlungen und Formulierung von Lösungsoptionen tiefer in die Konfliktmaterie eingreift.
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Mediator | Der Mediator ist der unabhängige und allparteiliche Dritte, der die Konfliktparteien durch das freiwillige und strukturierte Verfahren der Mediation zum Zwecke der konstruktiven sowie außergerichtlichen Streitbeilegung führt. Mediatoren begleiten die Medianden durch das gesamte Mediationsverfahren bis hin zum Lösungsprozess. Dabei trifft ein Mediator keine eigene Entscheidung oder be- und verurteilt, sondern ist für den Ablauf des Verfahrens verantwortlich. Der Mediator arbeitet unabhängig. Er ist keinem Unternehmen an- oder zugehörig. Die Allparteilichkeit beschreibt die Neutralität des Mediators. Er ist unvoreingenommen und bezieht niemals Partei. Mediatoren erlernen in ihrer Ausbildung zahlreiche Gesprächs-, Verhandlungs- und Interventionstechniken, die sie bewusst zur Strukturierung der Mediation einsetzen. Hierzu gehören beispielsweise Werkzeuge wie aktives Zuhören, Fragetechniken oder auch das Doppeln. Der Mediator greift nur insofern in die Mediationsgespräche ein, wenn Situationen eskalieren oder zu weit von der Thematik abgewichen wird. Er greift den Parteien nichts vorweg, sondern lässt sie erzählen, erklären, über Sachverhalte nachdenken, andere Sichtweisen annehmen und diskutieren. Die Parteien erarbeiten die Konfliktlösung in der Mediation selbst; der Mediator unterstützt sie nur dabei. Aufgaben und Anforderungen an Mediatoren ergeben sich nur wenig aus dem Mediationsgesetz. Der Begriff des Mediators unterliegt bis heute noch keiner geschützten Berufsbezeichnung. Zertifizierte Mediatoren haben eine Ausbildung von mindestens 120 Stunden Unterrichts- und Ausbildungszeit geleistet und mit Prüfung abgeschlossen. Häufig wird die Ausbildung zum Mediator ergänzend zu einer bereits bestehenden Berufsausbildung absolviert. Mediatoren haben die Möglichkeit, sich Berufsverbänden anzuschließen, die auch weitere Fortbildungen und Zertifizierungen anbieten. Siehe auch: https://www.streitvermittler-mediator.de/mediation/streitmittler.html.
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Mediationsvertrag | Der Begriff des Mediationsvertrages kann als eine Art Sammelbegriff betrachtet werden. Neben dem Mediationsvertrag gelten auch die Mediationsvereinbarung, die Mediationsabrede und weitere Vereinbarungen bzw. Verträge zum Vertragswerk der Mediation. Bei der Mediationsabrede handelt es sich um die vertragliche Übereinkunft der Medianden, die Mediation durchzuführen. Ein Mediatorvertrag wird hingegen zwischen dem Mediator und den Medianden geschlossen und beinhaltet die Beauftragung zur Mediation sowie die detaillierten Vertragsabreden. Beide Vereinbarungen können auch in einem Vertrag fixiert werden, die dann wiederum Mediationsvertrag, Mediationsvereinbarung, Mediations-Rahmenvereinbarung oder Verhandlungsvertrag genannt wird. Bei der Abschlussvereinbarung handelt es sich wiederum um die am Ende des Mediationsverfahrens getroffene Einigung der Medianden, sofern die Mediation erfolgreich war. Alle im Rahmen einer Mediation geschlossenen Vereinbarungen und Verträge unterliegen vor dem Hintergrund der Rechtsverbindlichkeit des privaten Rechts, des Vertragsrechts, des Bürgerlichen Rechts und des Mediationsgesetzes. Abweichungen und Besonderheiten gelten dann, wenn es sich bei dem Mediator um einen Anwalts- oder Notar-Mediator handelt. Dennoch eröffnen Mediationsverträge allen Beteiligten ein hohes Maß an Vertragsfreiheit und viele Gestaltungsmöglichkeiten. Auch wenn Mediationsverträge grundsätzlich mündlich geschlossen werden können, bietet sich vor dem Hintergrund der professionellen Berufsausübung immer ein schriftlich fixiertes Dokument an. Klassischer Inhalt eines MediationsvertragesEin Mediationsvertrag wird in der Regel zwischen den Medianden selbst sowie zwischen den Medianden und dem Mediator geschlossen.
Im Mediationsvertrag werden die Rahmenbedingungen für das komplette Mediationsverfahren geregelt. Eine gängige Mediationsvereinbarung enthält alle Rechte und Pflichten der am Verfahren beteiligten Personen.
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Mediationsvereinbarung,Mediationsabrede |
Mediationstechniken | Auch im Mediationsverfahren kann es während der Kommunikation zwischen den uneinigen Medianden zu schwierigen Situationen kommen, in denen der Mediator einschreiten muss. Hierbei ist es hilfreich, dass der Mediator nicht nur die Abläufe von Kommunikationsprozessen erkennt, sondern auch für die Überwindung derartiger Hürden auf zahlreiche Mediationstechniken zurückgreifen kann. Zu den grundlegenden Mediationstechniken gehören verschiedene Methoden der Intervention und Gesprächsführung wie etwa das Spiegeln oder Doppeln, die in der Mediationsausbildung erlernt werden. In der Mediationspraxis werden Mediationstechniken nicht einfach unreflektiert eingesetzt, sondern intuitiv und bedarfsgerecht verwendet. Auszugsweise enthält der „Handwerkzeug Koffer“ eines Mediators folgende Mediationstechniken:
Eine strikte Abgrenzung von Mediationstechniken zu Mediationsmethoden ist kaum möglich, da sich Teile in Theorie und Praxis häufig überschneiden oder ineinander fließen. Zu den wichtigen und geläufigen Mediationsmethoden gehören u.a. die Konflikteskalation nach Glasl, das Harvard Verhandlungskonzept, die Regeln der gewaltfreien Kommunikation, das Konsensmodell, die themenzentrierte Interaktion, die Delfinstrategie, das Reklamationsmanagement, das Nachrichtenmodell nach Schulz von Thun sowie das Verhandlungs-Reframing. Ziel einer Mediation ist immer, die Medianden dabei zu unterstützen, eigene Konfliktlösungen zu finden, die alle Beteiligten als fair empfinden. Unterstützt werden sie dabei durch den Mediator, dessen Rolle und Haltung sowohl Verhandlungskompetenz als auch das Beherrschen von Mediationstechniken voraussetzt.
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Methodenkoffer, Kommunikationsprozesse |
Mediationskosten | Die Kosten einer Mediation beinhalten im Wesentlichen das Honorar des Mediators oder der Mediatoren. Das Mediatorenhonorar ist die Vergütung für Dienstleistungen in freien Berufen. Die Mediationskosten richten sich nicht wie etwa bei Gerichtsverfahren nach festen Bemessungsgrundlagen, Streit- oder Gegenstandswerten, sondern nach einer realen Leistungsvergütung. Zum Mediatorenhonorar kommt eventuell noch das Honorar für einen weiteren Mediator. Zu den weiteren Mediationskosten können dann noch Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Spesen und Mieten für Seminarräume kommen, was eher unter Auslagen fällt. Müssen Mediationsvereinbarungen oder Abschlussvereinbarungen beurkundet oder beglaubigt werden, fallen auch hierfür Kosten an. Das Mediatorenhonorar selbst kann sehr unterschiedlich ausfallen und richtet sich manchmal nach den Tarifen oder Honoraren des jeweiligen Ursprungsberufes. Berechnet wird das Honorar in der Regel pro Stunde. Deshalb ist für die Höhe der Mediationskosten auch ausschlaggebend, welcher Zeitaufwand zu berücksichtigen ist. Dies wiederum ist abhängig von der Komplexität des Konfliktthemas und des Zeitaufwandes im Mediationsverfahren bis zur Konfliktlösung oder Beendigung der Mediation. Die Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme im Mediationsverfahren wird im Mediationsvertrag geregelt. Hierin sollten sowohl die Höhe der Mediationskosten vermittelt als auch Angaben zur Übernahme der Kosten dokumentiert werden. Zur Kostentragung der Mediationskosten herangezogen werden können die Medianden je zur Hälfte oder mit der Bereitschaft einer alleinigen Übernahme. Aber auch viele Rechtschutzversicherungen übernehmen mittlerweile Mediationskosten. Hier sollte der Versicherungsvertrag geprüft werden.
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Mediatorenhonorar |
Mediationsklausel | In wirtschaftlichen Vertragsbeziehungen können Mediationsklauseln den Weg für den Einsatz eines Mediationsverfahrens ebnen. Auf eine Mediationsklausel wird sich vor der Entstehung eines Konflikts geeinigt. Der Aufwand, eine Mediationsklausel in einen Vertrag einzubringen, ist gering und bietet im Falle des Konflikts die Auswirkung, dass nicht sofort auf gerichtliche Auseinandersetzungen zurückgegriffen wird. Mediationsklauseln können fast jedem Vertrag hinzugefügt werden. Sie finden häufig in Gesellschaftsverträgen, Unternehmenskaufverträgen, Finanzierungsverträgen, Geschäftsführungs-Anstellungsverträgen, Lizenzverträgen, Bauverträgen, Erbverträgen und Testamenten Anwendung. Überall dort, wo einvernehmliche Auseinandersetzungen im Falle eines Konflikts bevorzugt werden, können vorausschauend Mediationsklauseln eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. Die Vertragsparteien sind dann im Falle einer Streitigkeit verpflichtet, zunächst den Versuch einer Mediation zu unternehmen, bevor Gerichte oder Schiedsgerichte involviert werden. Ein Zwang der Einigung folgt hieraus jedoch nicht; die Mediation selbst kann durchaus noch scheitern. Inhalt einer MediationsklauselDer Inhalt der Mediationsklausel beschränkt sich in der Regel auf die Selbstverpflichtung, im Konfliktfall zunächst ein Mediationsverfahren durchzuführen. Manchmal wird direkt in der Klausel auch das Prozedere oder der gewählte Mediator beschrieben. Beispiel Mediationsklausel:„Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Konflikten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vor Anrufung eines Gerichts eine Mediation nach dem MediationsG durchzuführen. Als Mediator kommt … in Betracht. Der Klageweg ist erst dann zulässig, wenn eine Mediationsverhandlung stattgefunden hat oder wenn seit dem Antrag auf Mediation seitens einer Partei mehr als … Tage verstrichen sind.“ Durch eine Mediationsklausel wird also bereits vor Entstehen eines Konflikts Mediationsbereitschaft hergestellt.
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Schlichtungsklausel |
Mediationsbereitschaft | Auch wenn es sich bei der Mediation um ein außergerichtliches Konfliktbeilegungsverfahren handelt, an dem die Konfliktparteien freiwillig teilnehmen, betrifft die Mediationsbereitschaft die Bereitschaft der Konfliktparteien, sich auf das strukturierte Verfahren der Mediation einzulassen. Mediationsbereitschaft ist demnach die Motivation beider Konfliktparteien, eine Mediation vor dem Hintergrund der Aufarbeitung und Lösung eines Konflikts durchzuführen. Sie verzichten im Sinne der Mediation also auf die Einleitung und Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens. Die öffentliche Mediationsbereitschaft beschreibt hingegen die Bereitschaft der Menschen, sich generell im Falle eines Konfliktes auf ein Mediationsverfahren einzulassen. Aktuelle Umfragen ergeben, dass außergerichtliche Konfliktlösungsverfahren wie auch die Mediation mittlerweile den klassischen Gerichtsverfahren bevorzugt werden. Diese Mediationsbereitschaft erklärt sich durch die menschlichere, zeitsparendere, kostengünstigere und zielführendere Aufarbeitung von Konflikten und Streitigkeiten. In einigen Fällen liegt die Mediationsbereitschaft jedoch nur bei einer Konfliktpartei vor. Handelt es sich bei dem Konflikt um eine Streitigkeit aus einem Vertrag, in dem sich eine Mediationsklausel befindet, so muss nicht zwingend eine Mediationsbereitschaft hergestellt werden. Dies ist bereits bei Abschluss des Vertrages erfolgt, sodass vor Einreichung einer Klage ein Mediationsverfahren durchgeführt werden muss.
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Mediationsabbruch | Beim Mediationsverfahren handelt es sich um ein auf Freiwilligkeit basierendes Verfahren. Deshalb ist der Abbruch eines Mediationsverfahrens auch zu jeder Zeit und auf Veranlassung von jedem Beteiligten möglich. Sowohl Medianden als auch Mediatoren haben die Möglichkeit, eine Mediation abzubrechen. Das Verlassen oder der Abbruch eines Mediationsgespräches bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die gesamte Mediation beendet ist. In diesen Fällen sollte der Mediator zunächst klären, was das Verlassen zu bedeuten hat. Oft verlassen Medianden ein Gespräch, weil es sie emotional zu sehr belastet hat. Mediatoren sollten Medianden Gelegenheit geben, sich zu beruhigen und ihr Handeln zu überdenken. Häufig kann das Mediationsverfahren dann fortgesetzt werden. Ein Mediationsabbruch seitens des Mediators kommt in Betracht, wenn
Ein Mediationsabbruch seitens eines Medianden kommt in Betracht, wenn
Bei einem Mediationsabbruch durch die Medianden muss der Mediator zunächst klären, ob das Verlassen der Mediation den Abbruch aller Verhandlungen bedeuten soll. Ist dies der Fall, so muss dies als Kündigung verstanden und entsprechend behandelt werden. Die Kündigung der Zusammenarbeit kann bei allen Beteiligten zu einer Verstärkung von Emotionen führen, weshalb Mediatoren in diesen Situationen besonders verantwortungsbewusst handeln sollten. Zunächst gilt es, die bis zum Mediationsabbruch erarbeiteten Ergebnisse zu dokumentieren und zu sichern. Dann sollten Mediatoren ihre Medianden dabei unterstützen, einen alternativen Weg zu finden, wie der Konflikt gelöst werden könnte.
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Mediation | Die Mediation ist eine außergerichtliche Methode der Konfliktbearbeitung, bei der ein Mediator als neutraler Vermittler die Konfliktparteien bei der eigenständigen Entwicklung einer Konfliktlösung unterstützt. Am vertraulichen und strukturierten Mediationsverfahren nehmen die Konfliktparteien eigenverantwortlich und freiwillig teil, um mit Hilfe des Mediators eine Konfliktbeilegung anzustreben. Der am Ende der Mediation vereinbarte Vertrag ist bindend. Beim Mediator handelt es sich um eine unabhängige, neutrale und allparteiliche Person ohne eine eigene Entscheidungsbefugnis. Der Mediator führt die auch Medianden genannten Konfliktparteien durch die Mediation, die auf Kommunikation und Verhandlung basiert. Das Verfahren der Mediation ist im Mediationsgesetz geregelt. Die Konfliktparteien wählen den Mediator aus. Dritte dürfen nur mit Zustimmung aller Parteien in die Mediation mit einbezogen werden. Der Mediator unterliegt der Verschwiegenheit und muss sich im Hinblick auf seine Unabhängigkeit, Allparteilichkeit und Neutralität den Parteien gegenüber offenbaren. Die Vorschriften über Mediationen finden sich auch in Verfahrensordnungen diverser Gerichtsbarkeiten wieder. In einigen Verfahren wird die Durchführung einer Mediation vorausgesetzt, bevor ein streitiges Gerichtsverfahren eingeleitet werden kann. Es gibt verschiedene Mediationsarten, die allesamt zu den Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung gehören. In Teilen werden die Kosten für eine Mediation von den Rechtsschutzversicherungen übernommen. Siehe auch: https://www.streitvermittler-mediator.de/mediation.html.
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Schlichtung, Streitschlichtung, Streitvermittlung, Konfliktbearbeitung, Konfliktlösung |
Mediand | Obwohl im Mediationsgesetz häufig von „Parteien“ die Rede ist, heißen die Konfliktparteien, die an einer Mediation teilnehmen, „Medianden“. Die Bezeichnung „Parteien“ passt eigentlich auch nicht in den mediativen Kontext, da so auch klagende und beklagte Anspruchsgegner vor Gericht genannt werden. Der Begriff der Partei ist ein juristischer Terminus. Im Zivilrecht begegnen sich Vertragsparteien, während im Verfahrensrecht Prozessparteien streiten. Da es sich jedoch gleichzeitig auch um eine eingebürgerte Bezeichnung handelt, wird manchmal auch in Bezug auf eine Mediation von Mediationsparteien gesprochen. Die richtige Bezeichnung lautet jedoch Mediand. Medianden sind also die am Mediationsverfahren beteiligten Verhandlungspartner.
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Medianden |
Lösung | In der Mediation wird davon ausgegangen, dass es für jeden Konflikt auch eine Lösung gibt. Die Mediation ist ein begleiteter Weg zu dieser Lösung. Das strukturierte Verfahren kann als eine Art Verstehensvermittlung betrachtet werden, bei dem die Medianden selbst freiwillig und eigenverantwortlich gemeinsam an einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts arbeiten. An der Lösungsfindung nehmen demnach beide Medianden teil. Lösungsoptionen werden gesucht, gesammelt, diskutiert und bewertet, bevor die Mediation zu ihrem eigentlichen Abschluss kommt. Die gefundene Lösung wird in der Regel in der Abschlussvereinbarung dokumentiert. Der Mediator verleiht der Mediation dabei ihre typische Struktur. Er fördert die Kommunikation zwischen den Medianden, um Positionen, Interessen und Emotionen zu klären und zu verstehen. Medianden werden von ihm angeregt, andere Sichtweisen zu betrachten und sich in eine andere Lage zu versetzen. Mit diesem Wissen und Verständnis wird es den Medianden ermöglicht, ein Stück weit aufeinander zuzugehen und gemeinsam nach einer Lösung für das Problem zu suchen. Die Lösung in der Mediation ist im Idealfall eine Win-Win-Situation, von der beide Parteien auch in Zukunft profitieren. Die Beziehung zwischen den Medianden soll im Gegensatz zum Gerichtsverfahren, bei dem die Parteien nach dem Urteil häufig nicht mehr voneinander „wissen“ wollen, auch nach der Mediation noch fortbestehen.
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LEAF Methode | Bei der LEAF Methode handelt es sich um eine schnelle und effiziente Konfliktlösungs-Methode des Konfliktlösungsberaters und Anthropologen Jeremy Pollack, die sich insbesondere für den beruflichen Bereich empfiehlt. Die Buchstaben LEAF stehen dabei für Listen (Zuhören), Empathize (Empathie), Entschuldigung (Apologize) und Problembehebung (Fix). Konflikte am Arbeitsplatz führen zu negativen Emotionen, Stress und halten von der eigentlichen Arbeit ab. Die LEAF Methode ist geeignet, Konflikte schnell zu lösen, zu deeskalieren und die Beziehungen zu stärken. Der strukturierte Ablauf beinhaltet vier Schritte:
Durch Techniken wie die LEAF Methode kann der Arbeitsalltag in zahlreichen Unternehmen vereinfacht werden. Die Arbeitszeit wird weniger von Konflikten blockiert, was auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint. Zusätzlich profitiert das allgemeine Betriebsklima von weniger Auseinandersetzungen bzw. schnell gelösten Konflikten. Die LEAF Methode eignet sich nicht nur für die Konfliktlösung im beruflichen Bereich, sondern kann auch im Privatleben angewendet werden. Die Methode funktioniert insbesondere bei Konflikten, die auf unterschiedlichen Wahrnehmungen sowie auf Missverständnissen beruhen. Auch hier wirkt sich die LEAF Methode positiv auf die Sozialkompetenz und die Kommunikation aus. Letztendlich kann die Anwendung der Methode auch zur Prävention vor neuen Konflikten genutzt werden.
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Kurzzeitmediation | Zeit bedeutet in der modernen Gesellschaft Geld. Zeit ist knapp, weswegen sich neben Kurzzeit-Therapien, Kurzzeit-Coachings auch Ansätze für Kurzzeit-Mediationen etabliert haben. Gemeinsam haben alle drei Angebote eine zeitliche Beschleunigung und lösungsorientierte Grundkonzepte. Es geht in Kurzzeit-Mediationen jedoch aus Gründen der Beschleunigung nicht um tiefgreifende Veränderungen, sondern um funktionierende Lösungsansätze. Nach dem Konzept der Kurzzeit-Mediation sollen kleine Veränderungen im Verhalten oder im Denken dazu führen, langfristige Veränderungen auszulösen. Medianden geben sich mit einer kurzfristigen Lösung zufrieden, die für alle funktioniert und Ressourcen für vorbestimmte Ziele freisetzt. Die Kurzzeit-Mediation basiert auf drei Orientierungspunkten:
Bei der funktionierenden Lösung wird von einer begrenzten Dauer und einem begrenzten Ziel ausgegangen. Mit den Medianden wird ein bestimmter Zeitrahmen erarbeitet und festgelegt. Das Ziel beschränkt sich darauf, was im Moment offen und aktuell ist. In diesem Zusammenhang werden Probleme als situationsbedingte Schwierigkeiten betrachtet, die eine funktionierende Lösung erforderlich machen. Es soll ein Wandlungsprozess oder eine Richtungsänderung eingeleitet werden. Die Kurzzeit-Mediation wird nach einem bestimmten Zeitaufwand und der Entwicklung neuer Ansätze beendet, auch wenn dadurch die komplette Konfliktbearbeitung noch nicht erledigt ist. Die erarbeitete und funktionierende Lösung wird als Basis für die weitere Zukunft genutzt. Kurzzeit-Mediationen empfehlen sich für Medianden mit zeitlich und thematisch eingrenzbaren Konflikten. Bei unklaren oder diffusen Umständen und instabilen Medianden ist von einer Kurzzeit-Mediation abzuraten. Auch bei hoch eskalierten Konflikten macht eine Kurzzeit-Mediation wenig Sinn. Im Ablauf ähnelt die Kurzzeit-Mediation dem klassischen Mediationsverfahren mit allen erforderlichen Mediationsphasen, Techniken und Methoden. Allerdings findet die Kurzzeit-Mediation in allen Schritten verkürzt bzw. verdichtet statt. Von Beginn an achten Mediatoren auf die Einhaltung des Zeitrahmens. Es werden in prägnanter Form die notwendigen Techniken und Methoden eingesetzt. In der Kurzzeit-Mediation wird sich auf das Wesentliche konzentriert. Es erfolgt eine Beschränkung auf das Notwendige oder Minimale. Nicht unbedingt notwendige Gestaltungsmöglichkeiten werden in der Mediation weggelassen. Letztendlich kann die Kurzzeit-Mediation als moderne, kurzfristige und zeitlich begrenzte Hilfestellung betrachtet werden. Innerhalb kurzer Zeit bringt der Mediator die Medianden vom reinen Konfliktgespräch in ein gemeinsames Lösungsgespräch, was nicht alle Konflikte auf einen Schlag regelt, aber eine Basis für die Zukunft schafft.
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Krisenmanagement | Der Begriff des Krisenmanagements beschreibt den Umgang mit einer Krisensituation, die häufig unerwartet auftreten kann. Krisenmanagement wird in Unternehmen und anderen Wirtschaftsorganisationen angewendet; kann aber eigentlich von jedem privat und beruflich genutzt werden. Krisenmanagement beinhaltet den generellen Umgang, wie bei einer Krise – unabhängig vom Kontext – verfahren werden soll. Das Krisenmanagement soll durch schnelle und überlegte Handlungen diverse Problemsituationen, die Fortbestehen, Sicherheit und andere wichtige Belange eines Unternehmens gefährden, sowohl managen als auch abwenden. Ein wichtiger Bestandteil des Krisenmanagements ist Krisenprävention, bei der potenzielle Krisen eingeschätzt und nach Maßnahmen für deren Vorbeugung geforscht wird. Bereits eingetretene Krisen werden hingegen vom Zeitpunkt ihres Eintritts bis nach deren Bewältigung bearbeitet. Nach der Krisenbewältigung werden der Umgang mit der Krise sowie die jeweilige Bewältigungstaktik reflektiert. Das Krisenmanagement unterscheidet sich trotz einiger Überschneidungen vom Risikomanagement. Krisenmanagement legt den Fokus auf die Bewältigung von bereits eingetretenen Krisen und der Prävention. Risikomanagement beschäftigt sich hingegen eher mit zu erwartenden Risiken, Ereignissen und Krisen. Im Risikomanagement werden zu erwartende Ereignisse identifiziert, damit man versuchen kann, Aussagen über vorhersehbare und wahrscheinliche Krisen zu treffen. Häufig wird Mediation als Krisenmanagement eingesetzt. Im beruflichen Alltag können Krisen nicht vermieden werden. Damit sich Meinungsverschiedenheiten zwischen Geschäftspartnern, Kollegen oder sogar Konzernen nicht zu schweren Auseinandersetzungen entwickeln, werden Mediationsverfahren durchgeführt. Die Konfliktbewältigung in der Mediation führt zu einer besseren Verständigung, Kommunikation und optimiert Beziehungen. Ein vermittelnder Mediator kann beispielsweise bei einer Betriebsübergabe Krisen und Konflikte im Bereich der Personalbewältigung vermeiden oder ausgleichen. Das Mediationsverfahren endet häufig mit einer Win-Win-Situation ohne Verlierer und Gewinner als für alle Beteiligten zufriedenstellende Regelung. Der hieraus resultierende Lerneffekt hilft bei der Krisenprävention. Eine Mediation kann bei bereits bestehenden Konflikten und Krisen sowie auch als Prävention weiterhelfen.
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Kreativität in der Mediation | Zu den Aufgaben eines Mediators gehört es, die Medianden bei der Klärung sowie der gemeinsamen Suche nach Alternativen oder Lösungsoptionen zu unterstützen. Dabei ist es nicht immer leicht, gemeinsam einen Lösungsweg zu finden und zu erarbeiten, von dem beide Medianden profitieren. Es wird nach einem Konsens gesucht, also einer Lösung, die für alle Beteiligten akzeptabel, umsetzbar und auch für die Zukunft sinnvoll ist. Hierfür müssen sowohl Mediatoren als auch Medianden Kreativität entwickeln und nutzen. Nur durch Kreativität lassen sich in der Mediation Hemmungen durch Glaubenssätze, beschränkte Sichtweisen sowie Blockaden überwinden. Kreative Ansätze können an festgefahrenen Einstellungen rütteln und starre Denkmuster auflösen. Mediatoren benötigten also kreative Kompetenzen, um auch den Medianden einen Weg zu kreativen Lösungen zu ebnen. Dabei ist Kreativität in der Mediation nicht automatisch übertriebene Phantasie. Ganz im Gegenteil unterstützt der Mediator die Medianden auf eine sensible Art und Weise, die sinnvolle Methodenauswahl mit wohldosierter Kreativität anzugehen. Es bedarf eine ausgeprägte Wahrnehmung und viel Fingerspitzengefühl, um die Medianden zu ermutigen, Wagnisse einzugehen, etwas Neues auszuprobieren und zunächst einmal alle möglichen Ideen und Phantasien zuzulassen, bevor in der der nächsten Phase nach Realisierbarkeit und Umsetzungsmöglichkeit zu sortieren. Zu den kreativen Kompetenzen des Mediators gehören daher verschiedene Kreativitätstechniken und Kreativitätsstrategien.
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Kontrolle in der Mediation | Eine Kontrolle dient der Verfahrenssicherung. Kontrollen sind Kriterien, die den Charakter eines Verfahrens bestimmen. Bei Gerichtsverfahren wird jedem Beteiligten eine Rechtsschutzgarantie gewährt, die kontrollierbar ist. Wird jemand rechts- und ordnungsgemäß verklagt oder angezeigt, wird dadurch sichergestellt, dass das Verfahren auch bearbeitet und durchgeführt wird. Vor Gericht kommt es auch immer zu einem Ergebnis. Dies selbst dann, wenn sich eine Partei gar nicht am Verfahren selbst beteiligt. Bei einer Mediation handelt es sich jedoch um ein Verfahren, das von allen Beteiligten aufgerufen wird. Mediationsverfahren finden statt, wenn alle Beteiligten mit der Durchführung einverstanden sind. Einvernehmliche Verfahren basieren auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Dies bedeutet gleichzeitig, dass Medianden auch jederzeit die Möglichkeit haben, das Mediationsverfahren abzubrechen. Bei der Mediation bezieht sich die Kontrolle in erster Linie auf die korrekte Durchführung des Verfahrens. Unterschieden wird zwischen primären und sekundären Kontrollverfahren. Primäre und sekundäre Kontrolle im MediationsverfahrenIn einvernehmlichen Verfahren üben die Beteiligten die primäre Kontrolle selbst aus, da diese durch den Grundsatz der freiwilligen Teilnahme gewährleistet wird. Sie haben die Kontrolle darüber, ob sie am Verfahren teilnehmen oder es abbrechen. Diese Möglichkeiten können als Druckmittel genutzt werden, um das Verfahren zu beeinflussen. Deswegen ist die primäre Kontrolle mit hohen Anforderungen an die Medianden selbst verbunden. Sie müssen beurteilen, ob das Mediationsverfahren zum Ziel führen kann oder eben nicht. Problematisch wird die primäre Kontrolle im Mediationsverfahren dann, wenn die Kommunikation sich dem eigentlichen Konflikt annähert und die Maßnahmen des Mediators falsch eingeschätzt werden. Dann verspüren viele Medianden den Drang, das Verfahren vorzeitig wegen der unangenehmen Kommunikationsinhalte abzubrechen und müssen sich selbst vor dem Hintergrund der Konfliktlösung und des Verfahrenserfolges kontrollieren. In Gerichtsverfahren können Parteien primär durch Anträge auf das korrekt durchzuführende Verfahren einwirken. Zur maximalen Kontrolle gegenüber einem Richter gehören Befangenheitsanträge. Die sekundäre Kontrolle erübrigt sich bei Mediationen und anderen einvernehmlichen Verfahren, da die primäre Kontrolle wegen der über allem stehenden Freiwilligkeit stark ausgeprägt ist. In Betracht kämen Informationen und Beschwerden an eine Fachaufsicht, wobei Verfahrensabbrüche deutlich unkomplizierter erscheinen.
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Konstruktivismus | Der Begriff des Konstruktivismus stammt von den lateinischen Wörtern „con“ und „struere“, was mit „zusammen“ und „konstruieren“ – also zusammenbauen - übersetzt werden kann. Unter den Sammelbegriff des Konstruktivismus werden verschiedene Ausprägungen und Richtungen erfasst. Den Ursprung des Konstruktivismus vermutet man in der Philosophie. Die Idee, dass in der Realität die Grenze zwischen Erkennen und Verkennen fließend ist, kam bereits im vorchristlichen Jahrhundert auf. Konstruktivismus setzt sich mit dem Verhältnis von Erkenntnis und Realität auseinander. Neben der Philosophie ist Konstruktivismus auch in der Soziologie, Psychologie, Architektur und in der Kunst verbreitet. Basis bildet die aktiv-konstruktive Auffassung des menschlichen Wissens. Im Mediationsverfahren muss sich ein Mediator nicht dafür interessieren, was die Realität ist. Er muss jedoch wissen, dass die Zuschreibungen und Wahrnehmungen von Bedeutungen der Medianden nicht immer der Wirklichkeit entsprechen. Die Wirklichkeit von Medianden kann voneinander abweichen. Es kommt nicht darauf an, wer Recht hat. Durch den Konstruktivismus lassen sich Fakten verdrehen und Erkenntnisse von der Realität abweichen. Die konstruktive Sichtweise relativiert Werte und Meinungen, aber keine Fakten. Mediatoren nutzen ihr Wissen über Konstruktivismus, um die Sichten der Medianden nachvollziehen zu können. Sie suchen nach Erklärungsansätzen für unterschiedliche Sichtweisen und Ansatzpunkte, warum diese so unterschiedlich ausfallen. Durch diesen Ansatz lassen sich die Konstrukte der Medianden häufig auf Einflüsse zurückführen, in denen Gemeinsamkeiten gefunden werden können. Mediatoren wissen um die Einflüsse von Fehlern im Denken und in der Wahrnehmung. Durch ihre Unterstützung wird es möglich, ein übereinstimmendes Bild von der Realität zu etablieren. Auf der anderen Seite kann es auch helfen, dass die Medianden lernen, ihre Unterschiedlichkeit zu akzeptieren.
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Konsensmodell | Die Art und Weise, wie man sich beim Argumentieren auf einen Gesprächspartner einstellt, kann an einem Konsensmodell oder aber an einem Sieg-Niederlage-Modell orientiert sein. Lösungen nach dem Konsensmodell sind mehr als Kompromisse, die häufig als „unfair“ empfunden werden. Ein Konsens ist hingegen auf eine Win-Win-Situation ausgerichtet, die alle Beteiligten mit Zufriedenheit und positiven Zukunftsgedanken erfüllt. Ein Gesprächspartner kann nur dann nachhaltig überzeugt werden, wenn ein Konsens – also ein gemeinsames Verständnis und dann gemeinsames Anliegen – erwächst. Dem Konsensmodell liegt die Erfahrung und Überzeugung zugrunde, dass man nicht gegeneinander argumentieren darf, um jemanden von einem Standpunkt zu überzeugen. Im ersten Schritt wird beim Konsensmodell analysiert, wo zwischen den vorgetragenen Positionen der Konsens oder aber Dissens besteht. In der Mediation stellt der Mediator den Medianden gezielt Fragen, damit Standpunkte von ihnen klar definiert werden. Diese sogenannte „Standortbestimmung“ endet in der Identifikation der Themen und deren Bewertung nach Konsenspotenzial. Der nächste Schritt erfolgt nach dem Grundprinzip des Konsensmodells, wonach zunächst alle gemeinsamen und mit Konsenspotenzial behafteten Themen abgearbeitet werden. Die entsprechenden Ergebnisse werden als Erfolgsbilanz dokumentiert. Erst zum Schluss erfolgt die Behandlung von Ungleichheiten und des Dissens. Dies aus dem Grund, dass die Medianden zu diesem Zeitpunkt schon die Erfahrung gemacht haben, wie positiv es sich auswirkt, wenn ein Konsens gefunden wird. Die Erfolgsbilanz demonstriert dem Mediator und auch den Medianden, welche und wie viele Themen bereits mit Erfolg abgehandelt worden sind. Dadurch fällt es den Medianden leichter, auch den Dissens anzugehen und Zugeständnisse zu machen.
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Konsens |
Konfliktmanagement | Zum Konfliktmanagement gehören zielorientierte und systematische Interventionen oder Steuerungsmaßnahmen, um Prozesse der Entwicklung, Veränderung oder Konfliktbewältigung einzuleiten. Ziel des Konfliktmanagements ist die frühzeitige Erkennung von Krisen und Konflikten, um sie unmittelbar und konstruktiv zu bearbeiten oder auch zu bewältigen. Hierdurch soll verhindert werden, dass Unternehmen, Systeme oder Individuen einen Schaden erleiden oder gefährdet bzw. instabil werden. Für das Konfliktmanagement stehen verschiedene Methoden zur Verfügung, die u.a. auch die Mediation sowie Klärungshilfe, Konfliktberatung, Moderation und Coaching enthalten. Mit einem Konfliktmanagement werden Fragen nach der rechtzeitigen Erkennung von Konflikten geklärt und Wege aufgezeigt, wie im Idealfall darauf reagiert werden sollte. Dabei wird über Maßnahmen informiert, wie Eskalationen verhindert werden können und wie zu Konfliktlösungen angesetzt werden kann. Das Konfliktmanagement klärt auch darüber auf, ob der Konflikt noch selbst geklärt werden kann oder ob besser ein professioneller Dritter hinzugezogen werden sollte. Nicht zuletzt untersucht das Konfliktmanagement auch Arbeitsumgebungen und Betriebsstrukturen auf Konfliktpotenzial.
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Konfliktgründe | Menschen verfolgen im Privat- und Berufsleben stets unterschiedliche Interessen. Konflikte treten zwischen Menschen oder Gruppen insbesondere immer dann auf, wenn zwei verschiedene und nicht miteinander vereinbare Handlungstendenzen aufeinander treffen. Zu den typischen Konfliktgründen gehören
Bei Konfliktgründen sollte zwischen inneren, interpersonellen oder intergruppalen Konflikten unterschieden werden. Ein innerer Konflikt besteht zum Beispiel dann, wenn man sich zwischen zwei Zielen entscheiden muss, die beide als lohnens- oder erstrebenswert betrachtet werden können. Konflikte können offen, versteckt oder auf der Beziehungs- bzw. Inhaltsebene auftreten. Konfliktgründe haben regelmäßig eine objektive und eine subjektive Komponente. Zu den objektiven Konfliktgründen können Strukturen, Prozesse, Normen, Regeln, Ressourcen, Mittel, Aufgaben und Arbeitsabläufe zählen. Subjektive Konfliktgründe beinhalten hingegen eher persönliche Merkmale, Einstellungen, Motive und Verhaltensweisen. Für eine Konfliktlösung ist es notwendig, nach den Konfliktgründen zu suchen. Befehle, Ratschläge, Vorwürfe oder Anordnungen können nicht zu einer Konfliktlösung beitragen. Im Gegensatz schaffen sie ein eher feindseliges Klima und provozieren Widerstände. Konflikte gelten als emotional sowie gefühlsbetont, was sich in seinem Ausmaß an der individuellen Betroffenheit und dem Leidensdruck orientiert. Wie emotional ein Konflikt beladen ist, kann an der Angespanntheit, Gereiztheit oder auch durch indirekt ausgedrückte Angstgefühle beurteilt werden. Werden Konflikte nicht rechtzeitig erkannt und gelöst, kann dies zur Eskalation führen. Ohne Versuche einer Konfliktlösung nimmt die Intensität eines Konflikts nicht ab. Im Gegenteil „steigern“ sich Konfliktparteien oft noch mehr in die Auseinandersetzung hinein, suchen nach Verbündeten, bilden Koalitionen und vergrößern so das Feld der Konfliktbeteiligten. Konflikte werden als störend wahrgenommen, weil sie normale Handlungsabläufe unterbrechen oder behindern. Deswegen ist es wichtig, Konfliktgründe so weit wie möglich zu umgehen oder mit einer besonderen Sensibilität zu handeln. Kommt es dennoch zum Streit, sollten Maßnahmen zur Konfliktlösung oder Konfliktbeilegung eingeleitet werden.
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Konfliktbeilegungsverfahren | Konfliktbeilegungsverfahren sind alternative und selbstbestimmte Verfahren, Konflikte ohne Einbindung staatlicher Gerichte gütlich beizulegen. Außergerichtliche Konfliktbeilegungsverfahren führen zu schnellen Konfliktlösungen, kosten weniger Geld und berücksichtigen individuelle Interessen, wobei Beziehungen nachhaltig geschont werden. Zu den bekanntesten Verfahren zur Beilegung von Konflikten gehören:
Anders als beim klassischen Gerichtsverfahren suchen beim Konfliktbeilegungsverfahren die Konfliktparteien mit Unterstützung eines neutralen Dritten eine für beide Seiten akzeptable und einvernehmliche Konfliktlösung. Die Abläufe der Konfliktbeilegungsverfahren sind nicht umfassend gesetzlich geregelt. Daher gibt es für alle Verfahrensarten und Verfahrensmethoden keinen einheitlichen Sprachgebrauch. Wesentlich ist aber, dass zwischen den Konfliktparteien und dem neutralen Dritten Einigkeit über die jeweils anzuwendende Verfahrensmethode besteht. Einen erheblichen Unterschied macht es aus, ob der neutrale Dritte moderativ, direktiv, evaluativ oder mediativ agieren soll. Die Konfliktparteien und der neutrale Dritte können sich zu jeder Zeit über Abwandlungen, Mischformen oder Übergänge von einer Verfahrensmethode zur anderen verständigen.
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Konfliktlösung, Konfliktmanagement |
Konflikt | Das Wort „Konflikt“ stammt aus dem Lateinischen „confligere“ und kann mit „kämpfen“ oder „zusammentreffen“ übersetzt werden. Von einem Konflikt wird gesprochen, wenn Zielsetzungen, Interessen oder Wertvorstellungen von Menschen, Gruppen, Organisationen oder Staaten nicht miteinander vereinbart werden können. Konflikte werden mit Emotionen wie Wut und einem Konfliktverhalten wie Aggression verbunden. Die Ursachen von Konflikten sind vielfältig und reichen von individuellen Wahrnehmungsunterschieden über unfaire Behandlungen bis hin zu Verletzungen des Territoriums. Konflikte können sowohl im Privat- als auch im Arbeitsleben stattfinden. Häufig wird auch von Streitigkeiten, Auseinandersetzungen, Zank, Krach oder Meinungsverschiedenheiten gesprochen. Zum typischen Konfliktverhalten gehört Flucht, Aussitzen, Kampf, Vermeidung, Unterdrückung, Delegation, Unterordnung, Kompromiss und Konsens. Ziel der Konfliktbearbeitung, wie es auch durch die Mediation erfolgt, ist die wirkungsvolle und dauerhafte Lösung des in Rede stehenden Konflikts. Hierfür muss der Konflikt zunächst deeskaliert werden, bevor die Kommunikation zwischen den Parteien wieder auf einem normalen Niveau erfolgen kann. Je nach Methode der außergerichtlichen Konfliktlösung kommen dann verschiedene Kommunikationstechniken zum Tragen, um letztendlich eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung zu entwickeln. Neben der Mediation gilt beispielsweise auch das Harvard-Konzept als bekannte Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung.
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Auseinandersetzung, Streit, Uneinigkeit |
Kognitive Verhaltenstherapie | Bei der KVT Kognitiven Verhaltenstherapie handelt es sich um eine der am besten untersuchten und verbreitetesten Psychotherapie. Die Grundidee der KVT ist der Zusammenhang unserer Gedanken mit unseren Gefühlen und Verhaltensweisen. Es geht in der kognitiven Therapie darum, sich über die eigenen Gedanken, Erwartungen und Einstellungen bewusst zu werden. Es sollen so belastende und falsche Überzeugungen erkannt und verändert werden. Manche Situationen bereiten nur Probleme, weil man ihnen einfach eine zu große Bedeutung beimisst und „überreagiert“. Aus belastenden Denkmustern entstehen negative Rückschlüsse, die in der Regel verallgemeinert und auf ähnliche Situationen übertragen werden. Durch die KVT wird erlernt, wie falsche Denkmuster durch positive und realistische Denkmuster ersetzt werden können. Durch die kognitive Verhaltenstherapie sollen die eigenen Gedanken besser kontrolliert werden, was eine klarere Denkweise ermöglicht. Die kognitive Verhaltenstherapie basiert auf der Theorie, dass menschliches Verhalten erlernt worden ist und deshalb durch neues Erlernen auch verändert werden kann. In der Therapie geht es um das Suchen bestimmter erschwerender Verhaltensweisen, die dann im zweiten Schritt verändert werden. Die KVT eignet sich zur Behandlung zahlreicher Erkrankungen und psychischen Störungen. Insbesondere bei Depressionen, Ängsten, Zwängen und Phobien wird die Therapie erfolgreich zur Aktivierung der positiven Energien oder auch zur Beruhigung eingesetzt. Die kognitive Verhaltenstherapie ist problemorientiert und erarbeitet Lösungen für aktuelle Schwierigkeiten, um die Zukunft positiv gestalten zu können. Dies hat die KVT gemeinsam mit dem Mediationsverfahren, in dem zusätzlich zahlreiche Elemente aus der kognitiven Verhaltenstherapie angewendet werden. Auch bei der Mediation geht es um Gegenwart und Zukunft, wobei auch hier eher „Hilfe zu Selbsthilfe“ geleistet wird, da die Medianden selbst eine Konfliktlösung suchen. Deshalb erfordert sowohl die KVT als auch die Mediation ein hohes Maß an Eigeninitiative. Erfolg kann sich nur dann einstellen, wenn Beteiligte sich den Therapien und Verfahren öffnen und sich aktiv daran beteiligen.
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KVT |
Kognition | Der Begriff der Kognition kann als Sammelbezeichnung für geistige Aktivitäten und Fähigkeiten von Menschen betrachtet werden. Wissenschaftlich betrachtet ist Kognition die Fähigkeit der Aufnahme, Verarbeitung und Speicherung von Informationen. In der Psychologie wird Kognition als Gesamtheit aller informationsverarbeitenden Prozesse sowie als Strukturen der Intelligenz bezeichnet. Die menschliche Intelligenz umfasst Fähigkeiten im Bereich Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Denkvermögen, Problemlösungen, Lernen sowie Sprache und Sprachverstehen. Von intelligenten Menschen wird deshalb angenommen, dass sie zu flexiblem und adaptivem Verhalten in der Lage sind, auch wenn sich Umgebungen und Situationen verändern. Dies setzt voraus, dass sich Menschen aktiv mit ihrer Umgebung auseinandersetzen und lernfähig sind. Lernen bedeutet in diesem Zusammenhang das Aneignen von Wissen über Umgebungen, Effekte des eigenen Handelns und über sich selbst. Im Bereich der Mediation kommt der Kognition eine wichtige Rolle zu, da sich das Konzept im Denken und Handeln realisiert. Mediationsverfahren können als eine Art Suchspiel betrachtet werden. Gesucht wird eine – bessere – Lösung für einen Konflikt. Die Suche wird umso effizienter, desto freier die Gedanken sind. Das Mediationsverfahren fördert andere Denkweisen, durch die sich wiederum neue und manchmal auch sehr überraschende Wege öffnen. Es kommt also weniger auf die formalen Bedingungen des Mediationsverfahrens an, sondern mehr auf die gedanklichen Wege zu kreativen Lösungen. Insbesondere bei der integrierten Mediation wird deshalb immer wieder betont, dass nicht der Mediator die Lösungen herbeiführt, sondern das Mediationsverfahren das Denken der Medianden fördert und steuert. Die Mediation ist ein Prozess der Kognition und beschreibt die Erkenntnis sowie Wege und Voraussetzungen für das Denken. Denken findet dabei in verschiedenen Formen und Richtungen statt, um unterschiedliche Denkweisen zu integrieren. Bei Gerichtsverfahren wird die Komplexität durch eine Fokussierung auf wahrgenommene Fakten und Sachverhalte erfasst. Die Mediation erfasst jedoch alle Ebenen der Komplexität durch die Strukturierung in Denkprozesse, Denkinhalte und Erkenntnisgewinne, wozu Kognition benötigt wird.
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Wahrnehmung |
Klärungshilfe | Die Klärungshilfe ist eine eigenständige Form der Mediation, die das Ziel hat, bei einem Konflikt zwischen den Medianden Klarheit in Bezug auf Fakten und Emotionen zu erarbeiten, um auf dieser Basis eine Konfliktlösung zu finden. Leitgedanke der Klärungshilfe ist daher zunächst, Verständnis für die Vergangenheit zu erwirken, bevor die Gegenwart geklärt und für die Zukunft geplant werden kann. Mediatoren in der Klärungshilfe werden Klärungshelfer genannt. Die Klärungshilfe findet bevorzugt Anwendung bei innerbetrieblichen Konflikten. Im Gegensatz zur klassischen Mediation werden bei der Klärungshilfe keine Einzelgespräche geführt. Dafür haben jedoch Gefühle wie Wut, Hilflosigkeit, Ignoranz oder Hass eine besondere Bedeutung in der Klärungshilfe, bei der sie für besseres Verständnis und zum Zwecke der Deeskalation thematisiert werden. Gesprächsregeln gelten in der Klärungshilfe nicht und im Gegensatz zur Mediation können bei innerbetrieblichen Konflikten Medianden auch durch Vorgesetzte „gezwungen“ werden, daran teilzunehmen. Die Teilnahme erfolgt dann nicht durch Zwang, sondern auf arbeitsrechtliche Anordnung. Die sieben Phasen der KlärungshilfeIm Regelfall folgt der Prozess der Klärungshilfe folgendem Schema:
Siehe auch: https://www.streitvermittler-mediator.de/mediationsarten/klaerungshilfe.html.
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Konfliktmoderation, Konfliktklärung |
Jugendmediation | Bei Kindern, Teenagern und Jugendlichen ist das Konfliktpotenzial im Alltag besonders hoch. Insbesondere in der Schule treffen persönliche Interessen und gegensätzliche Ansichten aufeinander. Lehrkräfte wünschen sich eine ruhige und entspannte Arbeitsatmosphäre, damit den entsprechend aufmerksamen Schülern die Inhalte des Lehrplans vermittelt werden können. Jugendliche stehen jedoch vor der Herausforderung, mit wachsendem Leistungsdruck umzugehen, sich selbst zu motivieren und gleichzeitig die typischen Konflikte zwischen Jugendlichen zu verarbeiten. Die Atmosphäre an Schulen kann also häufig als aufgeladen bezeichnet werden, was zu Konflikten zwischen Jugendlichen untereinander und gegenüber Lehrkräften führen kann. Harmlose Auseinandersetzungen arten schnell in verhärtete Fronten aus. Jugendmediation hat die Aufgabe, dass Jugendliche und Lehrkräfte wieder zueinanderfinden. Mit Hilfe der Jugendmediation wird eine gemeinsame Basis gefunden, die beiden Parteien ermöglicht, wieder produktiv miteinander zu arbeiten. Der Mediator bringt alle Beteiligten dazu, ihr eigenes Verhalten zu überdenken und sich in die Lage des jeweils anderen zu versetzen. In der schwierigen Zeitphase der Orientierung bei Jugendlichen verleiht die Jugendmediation Halt und stärkt das Selbstbewusstsein, in Zukunft besser mit Konflikten umzugehen. Jugendmediationen können zu einer Verbesserung der Unterrichtsatmosphäre beitragen, da Jugendliche die Erfahrungen des respektvollen Umgang und der konstruktiven Konfliktlösung gemacht haben.
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Kindermediation |
Interventionen | Interventionen sind Werkzeuge, Instrumente und Techniken des Mediators, die er nutzt, um die konstruktive Konfliktbearbeitung zu fördern und die Kommunikation sowie die Konfliktdynamik zu beeinflussen. Interventionen können demnach unterschiedliche Ansätze haben und auf unterschiedliche Weise in das Konfliktgeschehen eingreifen. Genau genommen ist der Mediator selbst durch seine kommunikative Konfliktarbeit bereits eine Intervention. Zu den Interventionen gibt es bislang noch kein einheitliches und abgeschlossenes Verständnis, wobei Methodenlehre auch nur in Forschung und Ausbildung betrieben wird. Mediation ist Wissenschaft, Kunst und Handwerk zugleich. Die Tätigkeiten der Mediation können schließlich beobachtet und beschrieben werden. Mediationstätigkeiten können auch einer Würdigung oder Kritik unterzogen und wissenschaftlich diskutiert werden. Letztendlich lassen sich die Tätigkeiten wirksam wiederholen und anderen vermitteln, was sie lehrbar und erlernbar macht. In der Mediation setzt sich eine Intervention aus der mediativen Intention sowie dem daraus folgenden Verhalten zusammen, was unbewusste oder bewusste Wirkungen auf das Konfliktsystem entfaltet. Frei nach Watzlawick kann „ein Mediator nicht intervenieren“. Interventionsansätze und InterventionsebenenDie verschiedenen Interventionsansätze richten sich nach den jeweiligen Mediationsstilen. Dabei werden die Grundpfeiler der Mediation, nämlich Ausgleich, Vermittlung und Transformation, in variablen Verhältnissen betrachtet und danach agiert. Mediatoren intervenieren auf einer verbalen, nonverbalen und strukturellen Ebene. Bei verbalen Interventionen nutzt der Mediator seine Sprache, während er bei nonverbalen Interventionen eher auf die Aussagekraft seiner Gestik und Mimik setzt. Zur nonverbalen Intervention gehört bereits das Auftreten des Mediators inklusive seiner Kleidung und seines Selbstbewusstseins. Bei den verbalen Interventionen kann der Mediator aus erlernten Techniken wie Loopen, Reframen, aktivem Zuhören, Redefinieren, Reformulieren, Spiegeln oder Paraphrasieren aus dem Vollen schöpfen. Strukturelle Interventionen betreffen hingegen den Kontext des Konflikts und entfalten dort bei einer Veränderung erst ihre Wirkung. Hierzu gehört beispielsweise die Einschaltung eines Vierten wie etwa eines Gutachters oder Rechtsanwaltes.
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intervenieren, eingreifen, einmischen, einschreiten, einwirken, klären, schlichten, unterbrechen, vermitteln |
Interne und Externe Evaluation | Mit Evaluation werden verschiedene systematische Methoden bezeichnet, die den Zweck haben, ein vorab festgelegtes Ziel zu erreichen. Im Wege einer Evaluation können Einarbeitungsmaßnahmen, Trainings oder die Einführung von Gehaltssystemen als Interventionen genutzt werden, nach deren Durchführung die Erfüllung des definierten Ziels überprüft wird. Zu den gängigen Evaluationskriterien gehören subjektive Äußerungen der Teilnehmer, Lerngewinne, Verhaltensänderungen und Verhaltensergebnisse. Am Beispiel eines Evaluations-Trainings würde dann geprüft, ob alle Teilnehmer mit dem Training zufrieden waren. Es würde ein Wissenstest zur Abfrage der Lerninhalte durchgeführt. Durch Videoaufnahmen könnte ein Fortschritt in der Leistung kontrolliert werden. Standardisiert und systematisch erhobene Evaluationskriterien müssen auf das Ziel der jeweiligen Interventionsmaßnahme abgestimmt werden. Unterschieden wird zwischen interner und externer Evaluation.
Im Bereich der Mediation wird bei Konflikten häufig eine interne Evaluation als Mini-Trial durchgeführt. Die Rolle des Evaluators wird von einem neutralen Dritten übernommen und soll den Beteiligten eine Einschätzung ihrer jeweiligen Prozesschancen ermöglichen. Der Evaluator simuliert und moderiert eine Gerichtsverhandlung. Dadurch können sich die Beteiligten einen Überblick über das Streitverhältnis sowie die Überzeugungskraft der Parteien verschaffen. Im Anschluss daran entscheiden die Beteiligten, ob sie ein gerichtliches Verfahren oder aber eine Mediation durchführen möchten. Nicht selten übernimmt ein juristisch ausgebildeter Mediator die Rolle des Evaluators und steht den Beteiligten dann auch für ein Mediationsverfahren zur Verfügung. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die klassische Überschätzung der eigenen Position durch ein Mini-Trial ausgeräumt werden kann, was sonst Verhandlungen und Konfliktlösungen oft im Wege steht.
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Evaluierung |
Interkulturelle Mediation | Die interkulturelle Mediation wird als außergerichtliches Konfliktbeilegungsverfahren genutzt, wenn es zwischen Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern zu kulturell basierten Konflikten kommt. Mediatoren müssen bei der interkulturellen Mediation stets berücksichtigen, dass es zur Beurteilung von Situationen durch die Medianden häufig Erklärungen gibt, die sich aus dem jeweiligen Kulturhintergrund ergeben. Im Prinzip kann jeder Konflikt auch vor einem interkulturellen Kontext entstehen und deshalb auch durch eine interkulturelle Mediation bearbeitet werden. Die Konfliktmediation auf internationaler Ebene kann auch der Völkerverständigung dienen, was prominente Beispiele wie das Camp-David-Abkommen aus dem Jahr 1978 mit dem Friedensschluss zwischen Ägypten und Israel sowie weitere Verfahren demonstriert haben. Durch Einflüsse aus Migration und Globalisierung steigt der Bedarf an interkulturell kompetenter Konfliktbeilegung, was auch für Schulen, Verwaltungen, Sozialarbeit sowie Städte und Gemeinden gilt. Die interkulturelle Mediation ist geeignet, demokratische Strukturen sowie die Umsetzung von Idealen in Bereichen der sozialen Gerechtigkeit und der individuellen Entfaltung zu fördern. Bei der klassischen Mediation geht es um Konfliktlösungen mit dem Ziel einer Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Die Lösung wird von den Medianden selbst gesucht und ausgehandelt. Dieser Prozess erfordert Kommunikation zwischen den Medianden und dem Mediator, was durch kulturelle Unterschiede beeinflusst werden könnte. Zu den kulturellen Einflüssen zählen beispielsweise Unterschiede im Denken, Fühlen und Handeln. Erschwerend können Unterschiede in der Sprache, im nonverbalen Verhalten, beim Umgang mit Gefühlen, beim Umgang mit Konflikten, bei Strategien sowie im Bereich Normen und Werte hinzukommen. In der interkulturellen Mediation müssen Mediatoren deshalb besondere Anforderungen erfüllen. Mediatoren müssen nicht nur eine flexible Empathiefähigkeit besitzen, sondern auch Kenntnisse über verschiedene Kulturen vorweisen können. Mediatoren in der interkulturellen Mediation gehen mit Wertschätzung und Wissen auf die verschiedenen Kulturen ein, um in Konfliktsituationen für gegenseitiges Verständnis sorgen zu können.
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Hierarchie | Unter dem Begriff der Hierarchie versteht man eine Art Rangordnung. Das Wort Hierarchie stammt aus dem Altgriechischen und kann durch die Wortkombinationen „heilig“ und „Führung“ oder „Herrschaft“ übersetzt werden. Die Hierarchie ist eine Struktur, die auf Stufen basiert. Aufgebaut wird auf Unterordnung und Überordnung sowie Unterwerfung und Herrschaft. Eine hierarchische Ordnung richtet sich vertikal nach Entscheidungsmacht, Kompetenz und Rang aus. In allen sozialen Systemen bildet sich eine Rangordnung, was am Beispiel der Familie die ranghöheren Eltern vor den rangniedrigeren Kindern betrifft. In der Tierwelt prägt sich die Hierarchie in Typen aus, wobei das Alpha-Tier den höchsten Rang innehat und die Herde oder Gruppe anführt. Den niedrigsten Rang haben die Omega-Tiere, die sich um den Nachwuchs kümmern müssen oder nur Reste der Beute erhalten. Hieraus ist auch zu erkennen, dass die Rangordnung der Buchstabenfolge aus dem griechischen Alphabet entspricht, wobei der erste Buchstabe den höchsten Rang und der letzte Buchstabe den niedrigsten Rang kennzeichnet. Hierarchien und Rangfolgen werden vereinfacht in vier Ordnungen unterschieden, was metaphorisch auch für Menschengruppen zutrifft:
Die Hierarchie muss von Begriffen wie Dominanz, Macht oder Asymmetrie abgegrenzt werden. Bei der Asymmetrie werden Ungleichgewichte beschrieben, die sich sowohl horizontal als auch vertikal ergeben können. Oft betrifft die Asymmetrie eine unterschiedliche Verteilung von Wissen, Fragesequenzen, Antwortsequenzen oder Obligationen. Macht definiert sich hingegen bezogen auf Personen oder Positionen. Macht ist die Fähigkeit, auf das Verhalten und Denken von anderen in der Form einzuwirken, dass diese sich in ihren Wünschen oder Ansichten unterordnen und ein entsprechendes Verhalten zeigen. Dominanz zeigt sich durch ein konkretes Verhalten, während bei der Hierarchie auf Rollenkonstellationen eingegangen wird, die sich auch in der Kommunikation und im Verhalten zeigen. Hierarchie ist nicht positiv oder negativ zu betrachten. Sie ist nicht nur ein Recht oder ein Privileg, sondern auch mit Pflichten verbunden. Negativ bewertet wird Hierarchie nur dann, wenn diese Rechte und Pflichten nicht wahrgenommen oder Rechte und Privilegien für eigene Zwecke missbraucht werden. Hierarchie in der Mediation?In der Mediation gibt es keine Hierarchieunterschiede. Die Medianden verhandeln auf Augenhöhe und auch der Mediator ist ihnen nicht vorgesetzt oder agiert ranghöher, sondern versteht sich als personifizierte Metaebene. Die Macht im Mediationsverfahren bilden Einsicht und Vernunft. Durch den Mediator werden potenzielle Hierarchieunterschiede durch die Herstellung von Gleichberechtigung und Gleichrang ausgeglichen. Es gilt das Prinzip der gleichen Augenhöhe.
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Hierarchieunterschiede |
Harvard Konzept | Das Harvard Konzept ist eine Methode, die das sachbezogene Verhandeln in den Fokus setzt. Entwickelt wurde das Verhandlungskonzept an der Harvard Universität von Prof. William Ury und Prof. Roger Fisher, was auch den Namen des Konzepts erklärt. Die beiden Professoren forschten an Verhandlungs- und Vermittlungsmethoden, um wirkungsvolle Verhandlungstechniken zu entwickeln. Durch das Harvard Konzept werden Konfliktparteien in die Lage versetzt, konstruktiv zu verhandeln und eine friedliche Konfliktlösung herbeizuführen. Harte Verhandlung, ungleiche Machtverhältnisse, faule Kompromisse oder zu schnelles Nachgeben werden bei Verhandlungen nach dem Harvard Konzept gemieden. Es soll eine Konfliktlösung erarbeitet werden, die eine Win-Win-Situation – also eine Lösung, von der beide Parteien gleichermaßen profitieren - gewährleistet. Zu diesem Zweck dürfen sich die Konfliktparteien nicht als „Gegner“ betrachten, sondern eher als Partner, mit dem gemeinsam nach einer fairen Lösung gesucht werden soll. Durch die Harvard Methode wird der traditionelle Kompromiss in der Verhandlung überwunden und nach Optionen mit beidseitigen Gewinnen gesucht. Die Kernpunkte des Harvard Konzepts:
Siehe auch: https://www.streitvermittler-mediator.de/mediationsarten/mediation-harvard-konzept.html
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Harvard-Ansatz, Harvard-Prinzip, Harvard-Modell |
Grundsätze der Mediation | Für die Mediation gelten insbesondere vier wichtige Grundsätze:
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